Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizstaatssekretärin besucht die Justizvollzugsanstalt Gießen

Die hessische Justizstaatssekretärin Tanja Eichner besuchte heute die Justizvollzugsanstalt Gießen, die für den geschlossenen Vollzug der Straf- und Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen sowie für den offenen Vollzug an männlichen Erwachsenen und Jugendlichen zuständig ist.

Dabei führte sie Gespräche mit der Anstaltsleitung, dem Anstaltsbeirat und dem Personalrat. Im Anschluss besichtigte Tanja Eichner die Anstalt und verschaffte sich auch einen Eindruck von den für die Gefangenen zur Verfügung stehenden Arbeits-, Bildungs- und Behandlungsangeboten.

Im Rahmen ihres Besuchs sagte Staatssekretärin Tanja Eichner: „In der Justizvollzugsanstalt Gießen wird dem Ziel der Resozialisierung in vorbildlicher Weise Rechnung getragen. Sie ist gleichzeitig für die Vollstreckung von mehreren Haftarten zuständig. Dies setzt ein hohes Maß an Flexibilität, Vollzugswissen und Vollzugserfahrung voraus. Die verschiedenen Haftarten erfordern dabei individuelle Arbeits- und Behandlungsmöglichkeiten. Die Justizvollzugsanstalt Gießen zeichnet sich hier gerade auch durch ihre enge Vernetzung mit den örtlichen Hilfeeinrichtungen und den lokalen Arbeitgebern aus.“

Resozialisierung der Gefangenen

Die Justizvollzugsanstalt Gießen ist in drei Vollzugsabteilungen unterteilt und kann insgesamt bis zu 210 Gefangene aufnehmen, davon 125 im geschlossenen Vollzug, 74 im offenen Erwachsenenvollzug und 11 im offenen Jugendvollzug. Die Gefangenen können in der Anstalt verschiedene Arbeitsmöglichkeiten wahrnehmen. Dafür kommen etwa Arbeiten für externe Betriebe unter fachlicher Anleitung und Aufsicht sowie Tätigkeiten im Reinigungsdienst und in der Hauswirtschaft in Betracht. Ferner können im Rahmen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigung Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung vermittelt, erhalten oder gefördert werden. Auch stehen den Gefangenen schulische Ausbildungsplätze und Plätze für die berufliche Bildung zur Verfügung.

Ausgehend von den verschiedenen Haftarten werden besondere Behandlungsmaßnahmen und soziale Hilfe angeboten. So stehen im geschlossenen Vollzug etwa eine Sucht- oder Schuldenberatung in Zusammenarbeit mit örtlichen Trägern zur Verfügung. Ferner können die Gefangenen kriminaltherapeutische Gruppen- und Einzeltherapien, soziale Trainingsmaßnahmen und Gesprächsgruppen in Anspruch nehmen. Im offenen Vollzug werden sowohl Erwachsene als auch Jugendliche zum Beispiel bei Behördengängen, Bewerbungsverfahren und im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung unterstützt. Zudem werden sie in verschiedene Hilfs- und Behandlungsangebote externer Träger vermittelt. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei auch die Kriminalprävention und die Rückfallvermeidung.

„Ich bedanke mich bei allen Beschäftigten für ihr großes Engagement und ihren beeindruckenden Einsatz für die Resozialisierung der Gefangenen. Durch die hervorragende Vernetzung vor Ort können bereits während der Haft feste Halte- und Anknüpfungspunkte für ein straffreies Leben nach der Entlassung geschaffen werden“, erklärte Tanja Eichner abschließend.

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