Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck und Michael Knab

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Michael Knab ist neuer Präsident des Hessischen Finanzgerichts

Prof. Dr. Roman Poseck: „Mit Ihnen, Herr Knab, tritt ein sehr erfahrener, fachlich versierter und von seinen Kolleginnen und Kollegen hochgeschätzter Jurist an die Spitze des Hessischen Finanzgerichts.“

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Der Hessische Minister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck, hat am heutigen Montag Michael Knab zum neuen Präsidenten des Hessischen Finanzgerichts mit Wirkung zum 1. September 2022 ernannt. Er folgt damit auf Dieter Merle, der mit Ablauf des 31. August 2022 auf seinen Antrag hin in den Ruhestand eintreten wird.

Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck sagte während der Urkundenübergabe: „Ich freue mich über die nahtlose Wiederbesetzung der Präsidentenposition beim Finanzgericht. Mit Ihnen, Herr Knab, tritt ein sehr erfahrener, fachlich versierter und von seinen Kolleginnen und Kollegen hochgeschätzter Jurist an die Spitze des Hessischen Finanzgerichts. Seit mehr als drei Jahren haben Sie bereits das Amt des Vizepräsidenten ausgeführt. Sie sind also mit dem Gericht und mit den Themen bestens vertraut, was Ihnen Ihre neue Rolle erleichtern wird. Sie übernehmen das Hessische Finanzgericht mit 31 Richterinnen und Richtern sowie 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Inhaltlich wird das Finanzgericht als oberes Landesgericht in Hessen im Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäischen Marktordnungsrecht weiterhin gefordert sein. Als Vorsitzender des 3. und 6. Senats des Hessischen Finanzgerichts sind Sie insbesondere für Streitigkeiten wegen Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Grundsteuer zuständig und bringen damit sehr profunde Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten mit. Sie sind, weil Sie während Ihrer mehr als 27-jährigen Tätigkeit beim Hessischen Finanzgericht in verschiedenen Senaten tätig gewesen sind, ein exzellenter Kenner des Hauses und mit diesem und seinen Richterinnen und Richtern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestens vertraut. Sie mitzunehmen, ist Ihnen wichtig, wie ich weiß. Außerdem steht auch beim Finanzgericht in der nächsten Zeit die Einführung der elektronischen Akte an. Für die Begleitung der Digitalisierung bringen Sie mit ihren umfassenden Verwaltungskenntnissen exzellente Voraussetzungen mit.

Neben Ihrer richterlichen Tätigkeit waren Sie, Herr Knab, in früheren Jahren auch für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Hessischen Finanzgericht sowie für die Fortbildung des richterlichen Dienstes zuständig. Zudem sind Sie jahrelang Mitglied des Richterrats und Vorsitzender des Hessischen Landesverbandes des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter gewesen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Hessische Finanzgericht bei Ihnen in allerbesten Händen ist. Für Ihre neue Tätigkeit wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg. Ich freue mich auch, dass Sie Ihrem Vorgänger, Herrn Merle, nahtlos nachfolgen.“

Werdegang

Michael Knab wurde am 29. Mai 1961 in Worms geboren. Nach seinem Abitur im Juni 1980 absolvierte er seinen Zivildienst.

Von 1982 bis 1988 studierte Knab Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach seinem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1991 wurde er zum Regierungsrat auf Probe im Finanzamt Bad Schwalbach und zwei Jahre später zum Regierungsrat auf Lebenszeit im Finanzamt Darmstadt ernannt.

Im Anschluss daran wurde er Richter kraft Auftrags bei dem Hessischen Finanzgericht, wo er 1996 zum Richter am Hessischen Finanzgericht auf Lebenszeit ernannt wurde. Zwischen Juli 2009 und April 2010 war Knab an das Hessischen Ministerium der Justiz für Integration und Europa abgeordnet.

Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht wurde Michael Knab im Juli 2012. Am 23. Mai 2019 wurde er zum Vizepräsidenten des Hessischen Finanzgerichts ernannt. Die Berufung zum Präsidenten des Hessischen Finanzgerichts erfolgt zum 1. September 2022.

Michael Knab ist verheiratet und Vater einer erwachsenen Tochter.

Zum Finanzgericht

Das Hessische Finanzgericht wurde bereits 1947 mit Sitz in Kassel errichtet und ist für ganz Hessen zuständig. Beim Hessischen Finanzgericht arbeiten aktuell 31 Richterinnen und Richter in 11 Senaten sowie 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem nichtrichterlichen Dienst in der Gerichtsverwaltung.

Das Gericht entscheidet insbesondere über die Klagen gegen Steuerbescheide der Finanzämter, gegen Zoll- und Verbrauchsteuerbescheide der Hauptzollämter, gegen Kindergeldbescheide der Familienkassen und bei Streitigkeiten über das Berufsrecht der Steuerberater. Es ist örtlich zuständig, wenn die beklagte Behörde (Finanzamt, Hauptzollamt) ihren Sitz in Hessen hat und wenn bei einer Klage gegen eine oberste Finanzbehörde der Kläger in Hessen ansässig ist bzw. wenn bei Zöllen und Verbrauchsteuern der Tatbestand in Hessen verwirklicht worden ist. Bei Klagen gegen eine Familienkasse ist das Hessische Finanzgericht zuständig, wenn die Klägerin bzw. der Kläger den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat.

Das Hessische Finanzgericht entscheidet als oberes Landesgericht in erster Instanz. Es ist die einzige Tatsacheninstanz. Das Finanzgericht überprüft den Streitfall also sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Nächsthöhere Instanz ist der Bundesfinanzhof mit Sitz in München, der die Entscheidungen der Finanzgerichte nur in rechtlicher Hinsicht überprüft. Tatsachen und Beweismittel können also nur in erster Instanz beim Finanzgericht geltend gemacht bzw. vorgelegt werden.

Für Strafen oder Bußgelder wegen Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten ist das Hessische Finanzgericht nicht zuständig; das ist Aufgabe der Strafgerichte.

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