„Tötungsdelikte sind die schwersten Delikte, die es gibt. Sie haben lange oder – wie bei Mord – keine Verjährungsfristen. Eine konsequente Strafverfolgung, die auch nach Jahrzehnten nicht aufgibt, ist daher besonders wichtig. Nur so erhalten die Angehörigen endlich Gewissheit über das, was mit ihren Liebsten passiert ist und die Möglichkeit, mit dem Verlust des Familienmitglieds abzuschließen. Zugleich können sich die Täter solcher schrecklichen Taten niemals sicher sein, sondern müssen ihr Leben lang mit einer Bestrafung rechnen. Mord und Totschlag werden konsequent verfolgt, auch noch Jahrzehnte nach der Tat“, sagte die Staatssekretärin.
Hessenweit gibt es aktuell etwa 300 ungeklärte Tötungsdelikte, die seit 1980 begangen wurden, circa 20 davon sind bei der Staatsanwaltschaft Gießen. Um diese kümmert sich schwerpunktmäßig Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, der beim Besuch der Staatssekretärin anhand eines Falles einer unbekannten Toten die aktuellen Ermittlungsmöglichkeiten im Bereich der Altfallsachbearbeitung darstellte. Hierzu zählen beispielhaft die digitale Gesichtsweichteilrekonstruktion, 3D-Lasertechnik zur Vermessung von Tatorten, DNA-Untersuchungen im mikroskopischen Bereich, Öffentlichkeitsfahndungen im Internet oder die Operative Fallanalyse. „Die Staatsanwaltschaft Gießen hat im Bereich Cold Cases eine besondere Expertise entwickelt. Sie hat insoweit hessenweit eine besondere Rolle. Um die komplexer werdenden Ermittlungsmöglichkeiten und auch die Strafverfolgung insgesamt zu stärken, hat die Staatsanwaltschaft Gießen in den Jahren 2023 und 2024 vier zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten. Ermittlungserfolge, wie die Aufklärung des Tötungsdelikts zum Nachteil der Johanna Bohnacker im Jahr 2017 zeigen, wie wichtig die Arbeit ist“, betonte Tanja Eichner abschließend.
Was sind Cold Cases?
Nach der erarbeiteten Definition sind „Cold Cases“ vollendete Mord- und Totschlagsdelikte beziehungsweise Langzeitvermisstenfälle mit dringendem Tatverdacht auf das Vorliegen eines Tötungsdelikts, die nach längerem Zeitablauf nicht gelöst wurden und in denen keine aktuellen Hinweise zur Wiederaufnahme der Verfahren existieren. Außerdem sind unter der Bezeichnung auch versuchte Tötungsdelikte zu subsumieren, soweit die Taten eine besondere Bedeutung aufweisen. Eine solche ist regelmäßig zu unterstellen bei herausragenden Tatbegehungsweisen, besonderen Motivlagen und/oder möglichen seriellen Zusammenhängen.