Person mit Kapuze hinter Binärzahlen

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Aktuelle Berichterstattung zum Cybergrooming

Eva Kühne-Hörmann: „Das Ausmaß erschüttert mich, zeigt aber insbesondere, wie wichtig es war, dass Hessen sich für eine Strafverschärfung eingesetzt hat!“

Anlässlich der RTL-Reportage „Angriff auf unsere Kinder und was wir dagegen tun können“ äußerte sich Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Mit großem Entsetzen habe ich die aktuelle Berichterstattung zum Thema Cybergrooming verfolgt. Aus den zahlreichen Diskussionen zu dem Thema wusste ich, dass Cybergrooming ein ernstzunehmendes Problem ist. Das hier zu Tage getretene Ausmaß von über 500 Angriffen auf vermeintliche Kinder in drei Tagen hat mich aber dennoch erschüttert. Für mich hat die Reportage nochmal eindrücklich belegt, wie wichtig es war, dass Hessen sich in diesem Deliktsfeld für eine Strafverschärfung eingesetzt hat.“

Anfang letzten Jahres hatten Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Strafgesetzbuchs beschlossen, nach der auch der Versuch des Cybergroomings strafbar wurde. Mit dem Begriff Cybergrooming wird das planmäßige Einwirken auf Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Handelt es sich bei dem Opfer um ein Kind, war dies auch nach der alten Gesetzeslage strafbar. Nach der Änderung macht sich auch derjenige strafbar, der ein vermeintliches Kind kontaktiert, obwohl sich in Wirklichkeit ein Erwachsener, beispielsweise ein Ermittler dahinter versteckt. Die Änderung ging maßgeblich auch auf Initiative Hessens zurück.

Gesetzesänderung war unumgänglich

Eva Kühne-Hörmann weiter: „Die RTL Reportage verdeutlicht die Relevanz unserer Initiative. Die gezeigten Schauspielerinnen und Schauspieler waren volljährig. Cybergrooming diesen gegenüber ist also erst seit der Gesetzesänderung strafbar, über die ich sehr dankbar bin. Das Thema Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming stand spätestens seit Mitte des Jahres 2014 auf unserer rechtspolitischen Agenda. Hessen hat sich von Beginn an für eine entsprechende Versuchsstrafbarkeit eingesetzt. Schon damals habe ich mich darüber geärgert, dass der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums so lange auf sich warten hat lassen. Cybergrooming ist deshalb besonders abstoßend, weil über die Kommunikation in Chats, speziellen Foren für Kinder oder innerhalb von Netzwerkcomputerspielen zunächst Vertrauen aufgebaut wird, um dann Straftaten wie etwa die Anfertigung kinderpornografischer Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch an den Opfern zu verüben. Wenn Kindern so etwas passiert, trauen sie sich oft nicht, die Eltern zu informieren, weil es ihnen peinlich ist oder sie von den Tätern bedroht werden. Über gezielte Ermittlungsmaßnahmen kann man solches Verhalten jetzt besser bekämpfen, weil sich die Täter nicht mehr sicher sein können, im Zweifel straflos zu handeln.“