Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Amtswechsel im Verwaltungsgericht Darmstadt

Justizminister Roman Poseck hat heute offiziell Thomas Metz in sein Amt als Präsident des Verwaltungsgerichts Darmstadt eingeführt und die bisherige Präsidentin Dagmar Rechenbach verabschiedet. Frau Rechenbach ist zum 1. Juli 2023 in den Ruhestand getreten.

Justizminister Roman Poseck mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Darmstadt Thomas Metz und der bisherigen Präsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt Dagmar Rechenbach
Justizminister Roman Poseck mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Darmstadt Thomas Metz und der bisherigen Präsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt Dagmar Rechenbach

Im Rahmen der Amtswechselfeier würdigte Justizminister Roman Poseck die Tätigkeit der ehemaligen Präsidentin: „Liebe Frau Rechenbach, ich danke Ihnen für Ihren besonderen Einsatz am Verwaltungsgericht Darmstadt und Ihr überaus großes Engagement für die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie waren der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Anfang an verbunden. 1990 wurden Sie Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden, wurden sieben Jahre später an das Verwaltungsgericht Darmstadt versetzt und sind 2002 als Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ernannt worden. Im August 2004 wurden Sie Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Wiesbaden und eineinhalb Jahre später zur Präsidentin dieses Gerichts ernannt. Im April 2008 wurden Sie an das Verwaltungsgericht Darmstadt versetzt. Hier haben Sie 15 Jahre als Präsidentin gewirkt und dabei die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit in den vergangenen Jahren entscheidend mitgeprägt. In dieser Zeit haben Sie die vielzähligen Verfahren im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015 und auch die Herausforderungen rund um die Corona-Pandemie an Ihrem Gericht in vorbildlicher Weise bewältigt. Besonders betonen möchte ich ebenfalls, dass in Ihre Amtszeit die Ausrichtung des Deutschen Verwaltungsgerichtstages 2019 in Darmstadt fiel. Zu dessen Gelingen haben Sie einen wesentlichen Beitrag geleistet. Insgesamt hatten Sie für alle Kolleginnen und Kollegen immer ein offenes Ohr. Liebe Frau Rechenbach, für die herausragende Gerichtsleitung und für Ihr langjähriges erfolgreiches Wirken in der hessischen Justiz bedanke ich mich sehr herzlich und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit.“

Thomas Metz wird Nachfolger

„Es freut mich sehr, dass beim Verwaltungsgericht Darmstadt ein nahtloser Übergang an der Hausspitze stattgefunden hat. Mit Ihnen, Herr Metz, haben wir einen hoch qualifizierten Nachfolger gefunden. Sie sind nun als Präsident an Ihre frühere Wirkungsstätte zurückgekehrt. Zwischen 2000 und 2002 waren Sie hier bereits als Richter tätig. Danach folgte eine dreijährige Abordnung an die Hessische Staatskanzlei, in der Sie als Referatsleiter in der Abteilung Recht und Verfassung und als Persönlicher Referent des Chefs der Staatskanzlei tätig waren. Nach weiteren Abordnungen an das Sozialgericht Wiesbaden und das Hessische Landessozialgericht waren Sie von 2006 bis 2007 Richter am Hessischen Landessozialgericht. Daraufhin übten Sie rund sieben Jahre Ihre Tätigkeit als Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Bergstraße aus. Im Januar 2014 wurden Sie zum Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz ernannt. Dieses Amt hatten Sie über mehr als acht Jahre bis Mai 2022 inne. Sie haben dabei Führungsverantwortung für die gesamte hessische Justiz getragen und sich um diese in herausragender Weise verdient gemacht. Nach dem Ausscheiden als Staatssekretär waren Sie zuletzt wieder als Richter am Landessozialgericht tätig. Lieber Herr Metz, ich bin sicher, dass Sie Ihr beeindruckendes Wirken in der hessischen Justiz erfolgreich in die neue Aufgabe einbringen werden. Für Ihre neue Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen“, erklärte der Minister an Herrn Metz gerichtet.

Justizminister Roman Poseck betonte auch in seiner Rede, dass die Entbürokratisierung und die Planungsbeschleunigung zentrale Herausforderungen der aktuellen Politik sind: „Es ist wesentliche Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger vor rechtswidrigen Eingriffen des Staates zu bewahren. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit spielen gesellschaftliche Herausforderungen, wie Fragen zur Migration oder zu Diesel-Fahrverboten, eine große Rolle. Während der Corona-Pandemie wurde die Arbeit der Verwaltungsgerichte als sogenannter ‚Prüfstein des Rechtsstaats‘ besonders deutlich. Auch künftig werden die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte insbesondere zu Infrastrukturvorhaben im Fokus stehen. Denn Infrastrukturprojekte dauern in Deutschland vielfach zu lange. Die internationale Konkurrenzfähigkeit steht dabei auf dem Spiel. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die Politik handeln und das Tempo deutlich erhöhen. Hessen hat bereits gehandelt und die Einrichtung eines neuen Senates beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel für Infrastrukturverfahren mit drei zusätzlichen Stellen zum 1. April 2023 möglich gemacht. Der Senat ist insbesondere für Verfahren zum Ausbau der Windenergie zuständig.“

„Auch der Bundesgesetzgeber muss die Rahmenbedingungen am Ziel der Beschleunigung ausrichten. Erste Schritte sind gemacht, weitere kraftvollere müssen aber folgen. Die Abschaffung von Bon- und Ausweispflichten, wie jüngst vereinbart, ist nicht zu kritisieren, in der Wirkung sehr begrenzt. Alle Bereiche gehören auf den Prüfstand – von der Planung über das Verwaltungsverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren. 

Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung für das gerichtliche Verfahren greift zu kurz

Das Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung für das gerichtliche Verfahren greift beispielsweise zu kurz. Der nach wie vor vorgesehene frühe Erörterungstermin kann sogar eher zu Verzögerungen statt zu Beschleunigungen führen. Denn die Gerichte müssen diesen Termin aufwendig vorbereiten. Scheitert er, muss dennoch mündlich verhandelt und entschieden werden. Das spart keine Zeit, sondern kostet Zeit. Im Übrigen bedurfte es einer entsprechenden Regelung gar nicht: Denn auch schon die bestehende Rechtslage ermöglichte es den Gerichten, in geeigneten Fällen Erörterungstermine durchzuführen. Im Ergebnis spricht das Gesetz an vielen Stellen zwar symbolhaft von Planungsbeschleunigung, wirklich substanzielle Fortschritte werden aber nicht erreicht.

Wer es mit der Entbürokratisierung ernst meint, muss die Anforderungen für Unternehmen signifikant senken. Bislang liegt hierzu kein schlüssiges Gesamtkonzept des Bundes vor. Zahlreiche Vorgaben gehen weiterhin eher in die gegenteilige Richtung. Immerhin konnten die ursprünglich vom Bund geplanten immensen bürokratischen Anforderungen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzes im Vermittlungsausschuss auf Nachdruck der Länder reduziert werden. So wurde zum Beispiel auf kostspielige anonymisierte Meldekanäle verzichtet.

Die Bundesregierung muss sich auch auf europäischer Ebene für einen Bürokratieabbau stark machen. Neue Vorhaben lassen ein Mehr an Bürokratie befürchten. So ist zum Beispiel geplant, dass europäische Unternehmen eine umfassende Verantwortung und Haftung für ihre gesamten Lieferketten übernehmen sollen. Damit würden den Unternehmen noch mehr Vorschriften und immer höhere Vorgaben aufgebürdet werden. Sie würden in der weltweiten Konkurrenz abermals benachteiligt. Hier muss es andere, vor allem wirtschaftsfreundlichere Wege geben“, so Justizminister Roman Poseck abschließend.