In Hessen gibt es verschiedene Projekte, die sich mit Täterarbeit bei häuslicher Gewalt beschäftigen. Es gibt Einzelberatungen, unterschiedliche Gruppenangebote sowie Kooperationsprojekte mit Frauenunterstützungseinrichtungen zur Beratung für Paare mit einer Gewaltproblematik. Auch die Vereinsarbeit von pro familia ist ein wesentlicher Bestandteil der Täterarbeit. Hessens Justizminister Roman Poseck hat die Beratungsstelle pro familia Fulda besucht, um sich über die Täterarbeit zu informieren und eine Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro zu überreichen.
„Bei Gewalt im häuslichen Bereich handelt es sich um keine Privatangelegenheit, sondern um ernst zu nehmende Straftaten. Dennoch ist sie leider weiterhin verbreitet. Die Opfer zu schützen, Täter in Verantwortung zu nehmen und ihnen zugleich Wege aus der Gewaltspirale aufzuzeigen, ist daher vordringliche Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Noch immer sind die Zahlen der Opfer von häuslicher Gewalt mit über 143.000 erschreckend hoch. Die Zahl der erfassten Fälle von partnerschaftlicher Gewalt ist in den vergangenen fünf Jahren um 3,4 Prozent gestiegen. Daher ist es unsere Aufgabe, hier zu handeln.
Strukturen zum Schutz der Opfer
Die hessische Landesregierung hat mit dem 3. Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich wichtige Strukturen zum Schutz der Opfer, zu denen weit überwiegend Frauen und Mädchen sowie die immer auch mit betroffenen Kinder zählen, zur ebenso wichtigen Arbeit mit den Tätern und zum vernetzten Vorgehen aller Beteiligten ausgebaut. Auch das hessische Justizministerium hat die projektbezogene Förderung der Täterarbeit in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Nachdem im Doppelhaushalt 2013/2014 erstmals ein Mehrbedarf für die Förderung der Täterarbeit umgesetzt wurde, konnte dieser Trend mit einer weiteren Erhöhung der Zuwendungsmittel im Doppelhaushalt 2017/2018 fortgesetzt werden. Nunmehr wird dem Ausbau der Täterarbeit mit einer erneuten Erhöhung der Fördermittel um 100.000 Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 wiederrum Rechnung getragen. Damit belaufen sich die in diesem Bereich zugewendeten Mittel auf jährlich 350.000 Euro. Die Beratungsstelle pro familia Fulda erhält für die Durchführung des Projekts ‚Beratungsangebot für Täter im Bereich häuslicher, partnerschaftlicher und familiärer Gewalt im Bezirk Fulda‘ eine Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro“, führte Justizminister Roman Poseck während seines Besuches bei der Beratungsstelle pro familia Fulda aus.
Seit Januar 2009 konnte die Beratungsstelle pro familia Fulda im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit den Jugendämtern von Stadt und Landkreis Fulda eine Fachberatungsstelle für die Täterarbeit im Rahmen häuslicher und sexualisierter Gewalt einrichten. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die im sozialen Nahraum Gewalt ausüben und ist offen für Selbstmelder, für Menschen, die sich auf Empfehlung anderer Einrichtungen und Behörden hilfesuchend an die Beratungsstelle wenden sowie für Zuweisung durch die Justiz im Rahmen gerichtlich angeordneter Auflagen und Weisungen.
Im vergangenen Jahr wurden der Beratungsstelle 57 neue Fälle – alle männlich – zugewiesen. Hinzu kam noch die Betreuung von 15 Fällen aus 2021. Damit wurden im Jahr 2022 72 Fälle bearbeitet, 60 Fälle abgeschlossen und 12 Fälle stehen zur Bearbeitung in 2023 noch aus. Von den abgeschlossenen Fällen wurden 23 Fälle erfolgreich beendet.
Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes um die Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Fußfessel
Der Minister erklärte weiter, dass neben der Täterarbeit auch gleichzeitig der Opferschutz in den Blick genommen werden muss, um häusliche Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. „Auf der 94. Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai habe ich daher einen Initiative zum besseren Schutz vor Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingebracht. Die Justizministerinnen und Justizminister der anderen Bundesländer haben die hessische Initiative mit großer Mehrheit aufgegriffen und den Bundesjustizminister um Prüfung eines Einsatzes der Fußfessel als Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz gebeten. Uns ist es damit gelungen, eine Diskussion über den Einsatz der Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes anzustoßen. Ich trete für einen besseren Schutz von Frauen vor gewalttätigen (Ex-)Partnern ein. Wir haben in anderen Anwendungsbereichen bereits sehr gute Erfahrungen mit dem Einsatz der elektronischen Fußfessel gemacht, beispielsweise im Rahmen der Führungsaufsicht. Das erwarte ich auch in Fällen der Partnergewalt, die sich in einer Eskalationsspirale befinden. Durch die Fußfessel könnten gerichtlich angeordnete Annäherungsverbote wirkungsvoller überwacht und durchgesetzt werden. In Anbetracht von fast 150 Femiziden in Deutschland pro Jahr dürfen wir nicht tatenlos bleiben. Die Unterstützung der Justizministerkonferenz für einen möglichen Einsatz der elektronischen Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ist ein starkes Signal für einen besseren Schutz von Frauen“, so der hessische Justizminister Roman Poseck.