„Der bestmögliche Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern ist eine Verpflichtung der Politik. Hierzu gilt es, alle rechtlichen und praktischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die schwarz-grüne Koalition hat in Hessen zu diesem Thema bereits sehr viel auf den Weg gebracht hat, unter anderem durch die Gesetzesinitiative zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Platzverweis mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung verbunden werden.
Meine Initiative für die nächste Justizministerkonferenz betrifft einen darüberhinausgehenden Punkt: Es geht um eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Bei dem Gewaltschutzgesetz handelt es sich um Bundesrecht, weshalb der Bundesjustizminister durch die Justizministerkonferenz um Vorschläge für eine Änderung des (bundesrechtlichen) Gewaltschutzgesetzes gebeten werden soll. Landesrechtliche und bundesrechtliche Regelungen haben unterschiedliche Zielrichtungen. Während ein polizeirechtlicher Platzverweis präventiv und auf landesrechtlicher Grundlage ausgesprochen wird, erfolgen Anordnungen nach dem (bundesrechtlichen) Gewaltschutzgesetz durch das Gericht. Bundes- und Landesrecht sollten sich ergänzen und ein möglichst umfassendes und ineinandergreifendes Schutzkonzept gewährleisten“, erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck.