Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse für befristet Beschäftigte

Bei den Justizfachangestellten bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten wird künftig eine Entfristung von bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnissen bereits grundsätzlich nach einem Jahr erfolgen.

Davon werden ca. 200 Beschäftigte profitieren. Der Hauptpersonalrat Justiz hat gestern einer entsprechenden Maßnahme zugestimmt. Bislang ist es häufig zu längeren Befristungen von bis zu 4 Jahren Dauer gekommen. 

Justiz als attraktiver Arbeitgeber

„Wir werden die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber weiter erhöhen, unter anderem durch Entfristungen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen im nichtrichterlichen Bereich. Mir ist es wichtig, dass wir die immer noch hohe Zahl an befristeten Beschäftigungsverhältnissen so schnell wie möglich weiter reduzieren und in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überleiten. Daher trete ich dafür ein, dass Entfristungen grundsätzlich nicht länger als ein Jahr dauern. Wir gewährleisten damit denjenigen, die unseren Rechtsstaat tragen, Planungssicherheit und ein sicheres Beschäftigungsverhältnis. Zudem können wir mit unbefristeten Arbeitsverträgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an uns binden. Wir steigern so auch unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Bundesländern sowie anderen Arbeitgebern der freien Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Die Entfristungsoffensive ist eine von vielen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um die hessische Justiz zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber zu machen. Insgesamt ist es eine Win-Win-Situation sowohl für die Beschäftigten als auch für die hessische Justiz“, führte Hessens Justizminister Roman Poseck heute in Wiesbaden aus. 

„Ein starker Rechtsstaat braucht die richtigen rechtlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen. Um diesem gerecht zu werden, hat die Hessische Landesregierung den hessischen Pakt für den Rechtsstaat aufgelegt. Der Doppelhaushalt 2023/2024 sieht eine personelle Verstärkung von fast 500 zusätzlichen Stellen vor – eine in der Geschichte des Landes Hessen einmalige personelle Stärkung. Von der Stellenmehrung werden alle Berufsgruppen profitieren. So soll es unter anderem 100 weitere Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten geben, 43 Stellen für den Justizvollzug und 55 zusätzliche Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Damit machen wir die hessische Justiz zukunftsfest“, so Justizminister Roman Poseck abschließend.

Hintergrund

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Dort managen sie als Multitalente den gesamten Schriftverkehr und sind in den Gerichtsverhandlungen für die Protokollführung zuständig. Sie führen und verwalten die Verfahrensakten, wickeln den Geschäftsverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ab und wirken in vielfältiger anderer Weise eigenverantwortlich bei der Verfahrenserledigung mit. Außerdem sind sie erste Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürger und beantworten kompetent deren Fragen zu verschiedenen Sachverhalten oder Prozessabläufen.