Der Hessische Landtag hat heute über den gemeinsamen Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt“ debattiert. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann wies in ihrer Rede insbesondere auf die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Prävention hin. Auch erneuerte die Justizministerin die Forderung nach der Wiederanwendung der derzeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung.
Landesaktionsplan fortschreiben und an die Entwicklungen der letzten Jahre anpassen
Sie führte hierzu aus: „In Hessen ist die Präventionsarbeit seit fast 30 Jahren im Justizressort angesiedelt. Diese Mischung war zum damaligen Zeitpunkt sehr ungewöhnlich. Doch die Kombination hat sich absolut bewährt und wir können stolz auf das Erreichte sein. Denn um erfolgreich zu sein, ist eine fachübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung von entscheidender Bedeutung. Dies gelingt uns mit dem Landespräventionsrat hervorragend. So dienten auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe ‘Kinderschutz‘ maßgeblich als Grundlage für den ‘Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen‘.“
„Es ist richtig und wichtig, dass dieser Landesaktionsplan nun fortgeschrieben und an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst wird. Gerade die Gefahren, die im Netz für Kinder und Jugendliche bestehen, müssen hier in den Fokus genommen und entschieden bekämpft werden. Daher wird auch eine ausgewiesene Cybercrime-Expertin der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans unterstützen“, so die Justizministerin weiter.
Gesetzesanpassung notwendig
Eva Kühne-Hörmann wies aber auch auf die Relevanz effektiver Strafverfolgung hin: „Wir haben die ZIT seit 2014 personell und sachlich erheblich verstärkt. Ihre gute personelle Ausstattung ist ein Grundstein für die großen Ermittlungserfolge der Zentralstelle und dafür, dass sie sich eine Vorreiterrolle in Deutschland erarbeitet hat. Erst Mitte April ist es der ZIT gemeinsam mit dem BKA und anderen Polizeibehörden gelungen in einem weitreichenden Ermittlungskomplex Verantwortliche einer der weltweit größten digitalen Kinderpornografie-Plattformen festzunehmen. Diese Zugriffe im Cyberraum sind essentiell, denn dadurch werden auch Straftaten in der analogen Welt und insbesondere im häuslichen Umfeld aufgeklärt und die Kinder und Jugendlichen wirksam geschützt.“
„Doch die Ermittlungen sind mit den derzeitigen Mitteln schwerfällig. Seit 2014 kämpfe ich für Anpassungen im Gesetz, die die Bekämpfung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen erleichtern würden. Diese wurden vom Bundesjustizministerium nur sehr nachlässig aufgenommen und zum Teil erst in diesem Jahr umgesetzt. Wir sprechen von sieben Jahren, in denen Kinder entsetzlichem Leid ausgesetzt waren“, so die Justizministerin, die weiter ausführte: „Doch es liegt noch ein weiter Weg vor uns. Was wir vor allem brauchen ist die Speicherung der digitalen Spuren der Täter im Internet. Häufig sind diese der einzige Anhaltspunkt für unsere Ermittler, um an die Identität der Täter zu gelangen. Alle Praktiker fordern die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. In vielen Fällen ist der einzige Hinweis auf den Täter die IP-Adresse seines Computers. Allein im Jahr 2017 konnten beim BKA über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden. Dadurch bleibt täglich stattfindender Kindesmissbrauch unentdeckt und vielmals auch unbeendet. Die jungen Opfer werden damit häufig im Stich gelassen.“