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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Erleichterungen für das Jurastudium verkündet

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Auch das Sommersemester 2021 wird nicht auf den ‚Freischuss‘ angerechnet.“

Unmittelbar vor dem Beginn des Sommersemesters 2021 haben die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und das hessische Justizprüfungsamt entschieden, dass auch dieses Semester nicht für die Berechnung des „Freischusses“ herangezogen wird. Der Freischuss soll diejenigen Studierenden belohnen, die das Studium besonders schnell oder mit besonderen Zusatzleistungen absolviert haben. Diese bekommen einen Extraversuch für das Erste Staatsexamen ermöglicht (= Freischuss). Mit der heute bekanntgegebenen Regelung haben die Studierenden ein zusätzliches Semester Zeit, diesen Extraversuch abzulegen.

Eva Kühne-Hörmann äußerte sich heute dazu: „Die Studierenden der Rechtswissenschaften in Hessen werden auch in diesem Semester unter den Einschränkungen der Pandemie leiden müssen. Für mich, den Präsidenten des Justizprüfungsamtes und die Dekane steht außer Frage, dass die Studierenden in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit keine Nachteile im Studium haben dürfen, sodass Hessen zu den ersten Bundesländern gehört, welche die Nichteinbeziehung des Sommersemesters in die Freischussberechnung beschlossen haben. Den Jurastudentinnen und Jurastudenten in Hessen wünsche ich trotz aller Herausforderungen ein spannendes, lehrreiches und erfolgreiches neues Semester.“