Leiterin der Fuldaer Hilfe Frau Fleischmann, Oberstaatsanwältin Dr. Seban. Beraterin Frau Homann, Justizminister Roman Poseck, Berater Herr Fischer und Frau Köster aus der Verwaltung

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Fuldaer Hilfe e.V. erhält 167.000 Euro

Hessen verfügt über ein bundesweit vorbildliches und mittlerweile flächendeckend ausgebautes Netz von justiznahen Vereinen, die Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter professionell beraten.

Seit dem 1. März 2018 gibt es den Verein Opfer- und Zeugenhilfe Fulda e.V., kurz FULDAER H!LFE. Mit dieser Vereinsgründung erfolgte der hessenweite Lückenschluss staatlich unterstützter Netzwerkarbeit zur Information, Beratung und Begleitung von Opfern und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen.

„Wer Opfer von Gewalt und Straftaten wird, ist nicht allein. Betroffene und ihre Angehörigen müssen von der Gesellschaft und vom Staat bestmöglich unterstützt werden, um körperliche und seelische Verletzungen bewältigen zu können. Der hessischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, in dieser Situation zu unterstützen und die Rechte der Opfer weiter zu stärken. Das Land Hessen ist im Bereich der Opferhilfe sehr gut aufgestellt. Wir verfügen über ein vorbildliches Netz an Opferberatungsstellen, die flächendeckend in Hessen engagiert und professionell betrieben werden. Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Opferhilfen sind eng mit der Justiz verbunden und gehören an ihren Standorten fest zum Justizangebot“, erklärte der Hessische Justizminister Roman Poseck bei seinem heutigen Besuch der Fuldaer Hilfe e.V. anlässlich der Übergabe des Zuwendungsbescheides über 167. 000 Euro.

Steigende Zuwendungsmittel

„Das Land Hessen hat die Opferberatungsstellen in den vergangenen Jahren mit steigenden Zuwendungsmitteln bedacht. So standen im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von 760.200 Euro zur Verfügung, im Jahr 2019 insgesamt 910.200 Euro und seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den Opferhilfevereinen jährlich 1.410.200 Euro bereitgestellt. Damit erhöht sich die Zuwendungsquote auf circa 75 Prozent, was die Vorstände der Beratungsstellen deutlich entlastet. Zudem zeigt die Erhöhung der finanziellen Mittel, dass die Opferhilfe und der Opferschutz einen hohen Stellenwert in der hessischen Justiz einnehmen. Die Fuldaer Hilfe e.V. erhält für die Durchführung der Opfer- und Zeugenberatung auch für dieses Jahr eine finanzielle Unterstützung des Landes in Höhe von 167.000 Euro“, so Hessens Justizminister weiter.

Das Angebot der Fuldaer Hilfe richtet sich an Opfer von Straftaten sowie Zeuginnen und Zeugen, Angehörige und Vertrauenspersonen der Betroffenen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fuldaer Hilfe unterstützen, begleiten und beraten Menschen bei der Bewältigung der durch eine Straftat erlittenen Folgen. Eine Beratung kann im Einzelnen ein Gespräch über Probleme und Ängste durch das Erleben einer Straftat sein, eine persönliche Begleitung zu Gericht oder die Unterstützung bei der Antragsstellung, beispielsweise zur Opferentschädigung. Die Fuldaer Hilfe gibt auch Angehörigen und Vertrauenspersonen hilfreiche Empfehlungen im Umgang mit Betroffenen. Wer einen ihm nahestehenden Menschen durch eine Gewalttat verloren hat, benötigt mitunter eine intensive, kontinuierliche Unterstützung. Eine Begleitung in der Trauerarbeit kann in der Fuldaer Hilfe auch langfristig erfolgen. Im Landgericht Fulda gibt es auch ein Zeugenzimmer, was Zeuginnen und Zeugen nutzen können, um sich mental auf die Gerichtsverhandlung vorzubereiten.

Frau Prof. Daniela Birkenfeld als Opferbeauftragte

Im vergangenen Jahr wurden 157 Fälle (2021: 145 Fällen) mit insgesamt 157 Personen (2021: 145 Personen) bearbeitet, die im Rahmen von 553 Beratungskontakten (2021: 512 Kontakte) beraten und unterstützt werden konnten.

Zusätzlich zu den flächendeckenden Institutionen der Opferhilfe gibt es in Hessen seit dem Jahr 2020 einen Opferbeauftragten. Aktuell ist Frau Prof. Daniela Birkenfeld die Opferbeauftragte des Landes Hessen. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle Anliegen der Betroffenen von Terroranschlägen und schweren Gewalttaten; unter Letzterem sind Amokfahrten, Schulamokläufe oder ähnliche Geschehnisse zu verstehen, bei denen eine Vielzahl von Menschen geschädigt werden und die Polizei eine Landeslage ausruft. Als Repräsentantin der Hessischen Landesregierung ist sie zudem Ansprechpartnerin für alle Belange und Anfragen zu Themen des Opferschutzes und arbeitet eng mit den Einrichtungen der Opferhilfe zusammen.

Beratungs- und Unterstützungsnetz

Hessens Justizminister ergänzte: „Durch die verschiedenen Einrichtungen für die Opfer konnte das Beratungs- und Unterstützungsnetz in Hessen im Laufe der Jahre noch dichter geknüpft werden. Die hessische Landesregierung wird dem Opferschutz auch weiter höchste Priorität einräumen und eine entsprechende finanzielle Unterstützung gewährleisten.“

„Die Fuldaer Hilfe ist für Betroffene eine gute Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung, um mit dem Erlebtem umgehen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen und sollen bei ihrer Aufgabe parteiisch sein und ganz auf der Seite der Opfer stehen. Die Fuldaer Hilfe gründet sich auf ein starkes ehrenamtliches Engagement. Opferberatung und Zeugenbegleitung sind in einem humanen Rechtsstaat unverzichtbar. Sie sind auch ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Ich danke allen Beteiligten, die sich so leidenschaftlich für die Interessen der Opfer sowie der Zeuginnen und Zeugen einsetzen“, führte Roman Poseck abschließend aus.

Schlagworte zum Thema