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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Gesetzesentwurf beschlossen: Betreiben krimineller Handelsplattformen wird strafbar

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Nunmehr sollen auch die Betreiber vollautomatischer Handelsplattformen für illegale Güter strafrechtlich belangt werden.“

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Serverinfrastrukturen“ beschlossen. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, einen neuen Straftatbestand des Betreibens krimineller Handelsplattformen für Drogen, Waffen, Kinderpornografie und andere inkriminierte Waren im Internet einzuführen.

Sehr relevante Strafbarkeitslücke wird geschlossen

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann lobte das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen: „Ich bin dankbar, dass die Bundesregierung den Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Damit wird eine sehr relevante Strafbarkeitslücke geschlossen. Nunmehr sollen auch die Betreiber vollautomatischer Handelsplattformen für illegale Güter strafrechtlich belangt werden können.“

„Kein Kriminalitätsfeld entwickelt sich so dynamisch wie der Bereich Cybercrime. Auf Handelsplattformen im Internet können kriminelle Käufer und Verkäufer Schusswaffen, Drogen, Hackertools und Kinderpornografie austauschen – und das kinderleicht. So können komplexe Straftaten begangen werden, selbst von unerfahrenen Personen. Betreiber derartiger Websites machten sich auch nach der bisherigen Rechtslage strafbar, weshalb es eine Verschiebung hin zu vollautomatisiert arbeitenden Handelsplattformen gegeben hat. Diese Täter stellen lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, haben aber keine Kenntnis darüber welche Transaktionen abgewickelt werden. Dies geschah bisher ohne strafrechtliches Risiko, was das heute beschlossene Gesetz ändern soll“, so Eva Kühne-Hörmann weiter.

Empfehlungen zur Regelung vorgelegt

Die hessische Justizministerin äußerte jedoch auch Verbesserungsvorschläge: „Trotz der begrüßenswerten Zielrichtung bedarf es einiger Verbesserungen im Detail, um der geplanten Regelung zu größerer Durchschlagskraft zu verhelfen. Die Ausschüsse haben hierzu Empfehlungen vorgelegt, die ich sehr begrüße. Insbesondere sollte die Regelung nicht zu eng gefasst werden. Der Straftatbestand soll ausschließlich Plattformen erfassen, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Diese Straftaten sollen in einem Katalog abschließend aufgeführt werden. Ich bin dafür, den geplanten Straftatenkatalog zu streichen. Wenn die beabsichtigte Vorschrift ihr Ziel, als Auffangtatbestand zu dienen, erreichen soll, muss dieser Katalog entfallen, denn er ist lückenhaft.“

Eva Kühne-Hörmann kritisierte weiterhin den Umgang des Bundes mit den Ländern: „Schade ist, dass der Bundesrat bereits vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf für die Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen beschlossen hatte. Die damalige Initiative ging auf eine Empfehlung der Länderarbeitsgruppe ‚Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht‘ und der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2018 zurück, war jedoch nie vom Bundestag beraten worden. Dieses Anliegen hat die Bundesregierung jetzt als eigenen Gesetzesentwurf ausgegeben und dem Bundesrat erneut vorgelegt.“