In Kassel wird heute das bereits sechste Haus des Jugendrechts eröffnet. Nach drei Einrichtungen in Frankfurt am Main, einer in Wiesbaden, und Offenbach am Main, ist es in Kassel das erste Haus des Jugendrechts in Nordhessen. Damit führt die Landesregierung ihre Strategie zur Bekämpfung der Jugendkriminalität fort.
Kriminelle Karrieren im Keim ersticken
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte dazu: „Unter Federführung des Hessischen Ministeriums der Justiz schreiben wir die Erfolgsgeschichte mit dem bereits sechsten Haus des Jugendrechts fort. Wir setzen damit ein klares Zeichen in Nordhessen – nur gemeinsam mit Justiz, Polizei und Stadt gelingt effektive Kriminalitätsbekämpfung. Über eine Million Euro werden in das Projekt investiert, wovon das Land Hessen rund drei Viertel der Kosten trägt. In dem Haus des Jugendrechts in Kassel sollen rund 16 Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Nordhessen, drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie sieben Beschäftigte der Jugendgerichtshilfe unter einem Dach zusammenarbeiten. Mit den Häusern des Jugendrechts setzen wir konsequent um, was wir uns vorgenommen haben: Die Jugendkriminalität zu bekämpfen, ohne die oft sehr jungen Opfer und Täter aus dem Blick zu verlieren. Wir wollen und können hier Lebenswege beeinflussen – und müssen, wenn notwendig, auch ein klares Stoppzeichen aufzeigen. Unser Ziel ist es, kriminelle Karrieren im Keim zu ersticken. Deshalb ist es wichtig, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Die jüngsten Zahlen belegen, dass die Häuser des Jugendrechts wirken: Zwischen 2010 und 2020 sind die Ermittlungsverfahren in Jugendsachen um rund 27 Prozent zurückgegangen, auch die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen sank zwischen 2009 und 2019 um nahezu 50 Prozent.“
Polizeipräsident Konrad Stelzenbach: „Für die frühzeitige und schnelle Intervention, die bei Jugenddelinquenz so wichtig ist, müssen alle beteiligten Behörden eng und engagiert zusammenarbeiten. Wie die Erfahrungen aus anderen Polizeipräsidien zeigen, entfaltet die Institution des Hauses des Jugendrechts genau diese Wirkung. Ich bin froh darüber, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Einrichtung eines Haus des Jugendrechts in Kassel erfolgreich zum Abschluss gekommen sind und wir unsere polizeiliche Arbeit nun – Hand in Hand mit den beteiligten Behörden – fortsetzen können. Für die Bürgerinnen und Bürger Kassels bedeutet dies ein Mehr an Sicherheit, für auffällig gewordene Jugendliche gute Chancen auf Besserung durch frühestmögliche Intervention.“
Mit passgenauen Präventionsmaßnahmen Straffälligkeit entgegensteuern
Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle sagte: „Das Haus des Jugendrechts ermöglicht durch die enge Verzahnung von Polizei, Justiz und Stadt einen ressortübergreifenden und damit ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen die Jugendkriminalität. Diese Einrichtung hat großes Potenzial jungen Menschen, die durch Delinquenz auffällig werden, bedürfnisorientierte Unterstützung zukommen zu lassen beziehungsweise im Vorfeld mithilfe passgenauer Präventionsmaßnahmen einer Straffälligkeit entgegenzusteuern. Ganz besonders im Bereich der Präventionsarbeit ist ein stetiger Austausch unverzichtbar. Ich freue mich, dass in Kassel ein weiteres Projekt – neben der Sicherheitsinitiative KOMPASS – umgesetzt wird, welches genau diesen Ansatz essenziell verfolgt und dadurch die Sicherheitslage in Kassel weiter zu verbessern vermag.“
„Ich freue mich über den kurzen Draht der einzelnen Institutionen im Haus des Jugendrechts Kassel. Wir schieben quasi die Schreibtische zusammen, um den Jugendlichen und ihren Familien noch besser und schneller helfen zu können. Sie gehen nicht zwischen den Einrichtungen verloren, sondern wir können sie mit ihrer ganz individuellen Geschichte in ihrer Welt abholen und gut durch die verschiedenen Prozesse begleiten“, unterstrich Jugenddezernentin Ulrike Gote.
Infobox: Häuser des Jugendrechts
In den „Häusern des Jugendrechts“ arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe unter Einbeziehung von freien Trägern unter einem Dach.
Das Ziel dabei ist, die behördenübergreifende Zusammenarbeit, die Gewährleistung schneller und gründlicher Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu optimieren, und - wo es möglich ist - die Verfahrensdauer zu verkürzen. Nach der Konzeption werden grundsätzlich alle Delikte und Vermisstenfälle bearbeitet und insbesondere auch personenbezogene Ermittlungen gegen BASU21 („Besonders Auffällige Straftäter Unter 21“) geführt. Ausnahmen gelten unter anderem für Fälle schwerer Kriminalität.