„Der brutale Terrorüberfall der Hamas auf den Staat Israel am 7. Oktober hat vielen Menschen das Leben gekostet. Seitdem kommen auch in Deutschland immer wieder Menschen zusammen, die das Existenzrecht Israels öffentlich leugnen und zur Zerstörung des Staates Israel aufrufen. Diese Äußerungen werden auch massenhaft in den sozialen Medien verbreitet.
Diese beunruhigenden Entwicklungen habe ich gemeinsam mit der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg auf die Tagesordnung der kommenden Justizministerkonferenz gesetzt. Mit unserem Beschlussvorschlag „Antisemitischer Terror der Hamas in Israel und die Folgen für den öffentlichen Frieden in Deutschland. Konsequenter strafrechtlicher Schutz jüdischen Lebens in Deutschland“ wollen wir ein klares Signal für einen starken Rechtsstaat setzen, der mit aller Härte gegen diejenigen vorgeht, die Israel sowie die Opfer des Terrors verunglimpfen, schreckliche Verbrechen billigen und Antisemitismus schüren. Zudem geht es um einen Austausch darüber, ob das geltende Recht ausreicht, um den öffentlichen Frieden zu wahren. Äußerungen im Zusammenhang mit den Überfällen auf Israel können bereits jetzt als Volksverhetzung, als Billigung von Straftaten oder als öffentliche Aufforderung zu Straftaten strafbar sein. Demgegenüber ist die Leugnung des Existenzrechts Israels als solche bislang nicht unter Strafe gestellt.
Meines Erachtens besteht hier eine Lücke in unserem Strafrecht. Das Leugnen des Existenzrechts Israels ist die Grundlage für antisemitische und hoch gefährliche Ideologien. Es dient als Legitimation für antisemitische Gewalt, Terror und Krieg – nicht nur weltweilt, sondern ganz konkret auch in Deutschland, wo die Angriffe auf Jüdinnen und Juden immer weiter zunehmen. Gerade vor dem Hintergrund der besonderen historischen Verantwortung unseres Landes für die Existenz und den Schutz Israels sollten wir die Einführung eines Straftatbestandes der Leugnung des Existenzrechts Israels in Erwägung ziehen.
Ich freue mich sehr, dass auch der israelische Botschafter Ron Prosor und der Präsident des Zentralrats der Juden Dr. Josef Schuster an der Justizministerkonferenz teilnehmen werden. Es ist meine feste Erwartung, dass die Justizministerkonferenz ein unmissverständliches und einmütiges Signal der Solidarität mit Israel und des unbedingten Schutzes jüdischen Lebens in Deutschland setzen wird.“
Initiative Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Justizminister Roman Poseck erklärte, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann die Abschaffung der Strafbarkeit der Verkehrsunfallflucht bei Sachschäden ins Gespräch gebracht und dabei auf Entlastungseffekte für die Justiz hingewiesen hat. „Dieses Thema habe ich auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz gesetzt, da die Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht meines Erachtens in die falsche Richtung geht. Schon heute verstoßen Verkehrsteilnehmer häufig nach einem Unfall gegen ihre Pflichten. Bei einer Abschaffung der Strafbarkeit ist mit einer weiteren Zunahme dieses Verhaltens zu rechnen. Leidtragende sind die redlichen Verkehrsteilnehmer, die auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Auch aus der Praxis haben mich bisher keine Stimmen erreicht, die für eine Entkriminalisierung eintreten. Die Unfallflucht darf nicht mit einem Parkverstoß gleichgesetzt werden. Die jährlich rund 250.000 Ermittlungsverfahren unterstreichen die hohe praktische Bedeutung. Für erwägenswert halte ich hingegen die Pläne des Bundesjustizministers, eine digitale Meldestelle für Verkehrsunfälle als Ergänzung zur bisher bestehenden Wartepflicht am Unfallort einzuführen.“
Initiative „Europäische Lieferkettenrichtlinie – Menschenrechte schützen, Wettbewerbschancen stärken“
„Die Initiative zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie zielt darauf ab, die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen besser zu berücksichtigen. In Deutschland gilt bereits seit dem 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Nunmehr sollen auch auf europäischer Ebene Regelungen zu Lieferketten geschaffen werden. Das begrüße ich grundsätzlich, weil es innerhalb Europas für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen kann. Die bisher vorliegenden Vorschläge sind aber leider nicht praxistauglich und wirtschaftsfremd. Die Bundesregierung muss hier dringend handeln und sich für die Interessen der Wirtschaft an einer rechtssicheren und ausgewogenen Ausgestaltung der Richtlinie angemessen einsetzen. Insbesondere sollten die Unternehmen nicht mit neuen finanziellen und administrativen Hürden belastet werden. Dies gilt insbesondere für die Festsetzung der Schwellenwerte, ab denen die Richtlinie Anwendung finden soll. Natürlich ist der Schutz der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen. Das ist aber zuvorderst eine Aufgabe des Staates, die dieser nicht einfach an die Unternehmen outsourcen darf. Die Bundesregierung ist nun am Zug und muss sich bei den Verhandlungen über die europäische Lieferkettenrichtlinie für die tausenden Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland einsetzen“, führte Roman Poseck aus.
Initiative zur konsequenten Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten
Hessen hat im Juli einen Beauftragten für die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingerichtet. Damit hat die hessische Landesregierung auf den stetigen Anstieg von Straftaten gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ*) reagiert. Auch in anderen Bundesländern sind entsprechende Ansprechpartner und Stellen eingerichtet worden.
„Mit meiner Initiative möchte ich erreichen, dass wir die vorhandenen Strukturen bündeln und besser vernetzen. Ziel soll es sein, ein möglichst einheitliches Schutzniveau zu erreichen, Fachwissen zu verbreiten und gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren. Die gemeinsame Netzwerkarbeit ist wichtig, um das Phänomen queerfeindlicher Gewalt angemessen in den Blick zu nehmen. Es soll sowohl behördenintern als auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, dass entsprechende Taten nicht als Bagatelldelikte hingenommen, sondern mit aller Konsequenz geahndet werden. Auch den Betroffenen wird dadurch verdeutlicht, dass ihre individuelle Freiheit geschützt wird und die Täter zur Verantwortung gezogen werden“, so der Minister weiter.
Initiative zum Schiedsamtswesen
Darüber hinaus hat Hessen eine Initiative zum Schiedsamtswesen eingereicht, um eine Diskussion über eine Ausweitung der außergerichtlichen Streitbeilegung anzustoßen. Eine Bundesnorm ermächtigt die Länder dazu, für bestimmte Streitigkeiten ein vorgerichtliches Güteverfahren einzuführen, das zwingend vor der Einreichung einer Klage bei Gericht durchgeführt werden muss. Dies gilt unter anderem für kleine Geldforderungen von nicht mehr 750 Euro. Dieser Wert gilt trotz hoher Inflationsraten seit 20 Jahren. Damit hat sich Anwendungsbereich dieser Bundesnorm faktisch reduziert. Auf der Justizministerkonferenz möchte ich gerne darüber debattieren, ob diese Streitwertgrenze angehoben werden sollte.
Einsatz innovativer Technologien
Auch die Künstliche Intelligenz (KI) spielt auf der kommenden Justizministerkonferenz eine Rolle. Hessen setzt sich mit einer Initiative dafür ein, innovative Technologien wie KI in Kostenfestsetzungsverfahren anzuwenden, um Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu entlasten.