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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Hessisches Postgesetz ermöglicht bessere Strafverfolgung

Justizministerin Kühne-Hörmann: „Ein großer Schritt bei der Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels über das Darknet.“

Der Handel mit Drogen und Waffen über das Darknet floriert. Häufig werden die online erworbenen Güter über Postdienstleister versendet. Sind Postsendungen nicht zustellbar, dürfen diese von den Postdienstleistern geöffnet werden, um den Empfänger zu ermitteln. Und dies kommt beim Handel über das Darknet sehr häufig vor, da Treuhandsysteme und Scheinadressen die Identitäten von Käufern und Verkäufern verschleiern sollen. Werden Drogen oder Waffen gefunden, was vielfach passiert, war es wegen des Postgeheimnisses den Postdienstleistern bisher nicht ohne weiteres erlaubt, dies an die Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Strafverfolgung wird möglich

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hatte sich im letzten Jahr mit einer Gesetzesinitiative zur „Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ dieses Problems angenommen. Sie sagte dazu: „Es kann nicht sein, dass Postdienstleister Sendungen, die Drogen oder Waffen enthalten, entsorgen müssen. Ich fordere daher, dass diese Sendungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden dürfen, denn häufig finden sich in diesen Sendungen auch Anhaltspunkte über die Absender oder Empfänger.“

Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden erweitert

Den hessischen Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat im letzten Jahr beschlossen. Im Bundestag haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt. Nach diesem wird der Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes gegenüber der hessischen Initiative ausgeweitet. So müssen Postdienstleister Sendungen auch beispielsweise bei Straftaten nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz vorlegen. Weiter soll die Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden nicht nur bei „beschädigten“ und „unzustellbaren“ Sendungen erfolgen. Wenn Sendungen rechtmäßig geöffnet werden und Anhaltspunkte für einen der erfassten Straftatbestände vorliegen, ist die Sendung ebenfalls den Ermittlungsbehörden vorzulegen.

„Ich begrüße, dass der Bundestag das hessische Gesetz mit dem Änderungsantrag der Regierungskoalition verabschiedet hat. Das Gesetz ist ein großer Schritt bei der Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels über das Darknet“, so Eva Kühne-Hörmann abschließend.