Die Gesamtzahl der durch die hessischen Staatsanwaltschaften eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Jugendsachen sind von 56.993 Ermittlungsverfahren im Jahr 2010 um rund 27 Prozent auf 41.582 Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 zurückgegangen. Noch deutlicher wird diese Entwicklung beim Blick in die Strafverfolgungsstatistik für das Land Hessen. Die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen sank von 3.563 Verurteilten im Jahr 2009 um nahezu 50 Prozent auf 1.824 Verurteilte im Jahr 2019.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte dazu: „Unser Ziel ist es, junge Straftäter vor kriminellen Karrieren zu bewahren. Dies gelingt mit präventiven Programmen und jugendstrafrechtlichen Vorschriften durch die hessischen Strafverfolgungsbehörden. Die sinkenden Zahlen der Ermittlungsverfahren und der verurteilten Jugendlichen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Hervorzuheben ist auch der Rückgang der Anzahl der wegen schwerer Delikte verurteilten Jugendlichen. Die Anzahl wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit verurteilter Jugendlicher ging gar von 1.048 Verurteilten in 2009 auf 373 Verurteilte in 2019 sowie die Anzahl wegen Raub und Erpressung verurteilter Jugendlicher von 265 Verurteilten im Jahr 2009 auf 149 Verurteilte im Jahr 2019 zurück.“
Häuser des Jugendrechts als wichtige Bausteine
„Dass die Jugendkriminalität in Hessen kontinuierlich rückläufig ist, verdanken wir auch den Häusern des Jugendrechts. In diesen wird durch eine gezielte Kooperation der am Jugendstrafverfahren beteiligten staatlichen Institutionen ‚unter einem Dach‘, von Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und freier Träger der Jugendhilfe, auf strafrechtlich relevantes Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden effektiv und erzieherisch wirksam reagiert. Damit gelingt es, Jugendkriminalität zu bekämpfen, ohne die oft sehr jungen Opfer und Täter aus dem Blick zu verlieren. Diese gute Vernetzung untereinander dient auch dazu, die präventive Arbeit im Bereich der Bekämpfung der Jugendkriminalität stetig zu verbessern. Die Häuser des Jugendrechts zeigen Wirkung und sind deshalb eine wichtige Investition in die Sicherheit unseres Landes“, ergänzte Eva Kühne-Hörmann.
Es gibt bislang vier Häuser des Jugendrechts in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Offenbach am Main. Das Erfolgsmodell soll ausgeweitet werden: Unmittelbar bevor steht die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts in Kassel sowie eines dritten Hauses in Frankfurt am Main. Vorangetrieben wird zudem die Realisierung in Hanau und die Einrichtung eines vierten Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main, letzteres mit dem Ziel erstmals in der Bundesrepublik, das gesamte Stadtgebiet einer Großstadt mit Häusern des Jugendrechts abzudecken.