Hessens Justizminister Roman Poseck hat heute das Sozialgericht in Kassel besucht, um sich mit dem Direktor des Sozialgerichts Vasco Knickrehm auszutauschen. Der Minister nutzte auch die Gelegenheit, um mit mehreren Gremien ins Gespräch zu kommen.
Der Hessische Minister der Justiz Prof. Dr. Roman Poseck sagte bei seinem Besuch im Sozialgericht Kassel: „Die Hessische Sozialgerichtsbarkeit gehört zu den Vorreitern bei der elektronischen Aktenführung. Am Landessozialgericht in Darmstadt wird die elektronische Akte seit dem 21. März 2022 pilotiert. Am Kasseler Sozialgericht ist die Pilotierung, die seit April 2021 lief, erfolgreich abgeschlossen. Rund 2.700 Verfahren am Sozialgericht Kassel wurden und werden bereits elektronisch geführt. Das entspricht in etwa der Hälfte der anhängigen Verfahren.
Aktenführung nur noch elektronisch
Ab dem 1. Februar und damit in wenigen Tagen wird das Sozialgericht Kassel das erste hessische Gericht sein, das alle neuen Verfahren ausschließlich elektronisch führen wird – ohne parallele Papieraktenführung. Elektronisch eingereichte Schriftsätze werden dann nur noch elektronisch verarbeitet. Papierakten werden dort nicht mehr geführt werden. Gerade für die Serviceeinheiten stellt der Verzicht auf die doppelte Aktenführung eine große Arbeitserleichterung dar. Das Sozialgericht Kassel ist damit das erste hessische Gericht, das vollständig im digitalen Zeitalter angekommen ist.
Auch am Verwaltungsgericht und am Landgericht Kassel wird die elektronische Akte pilotiert. Der Justizstandort Kassel ist damit führend im digitalen Transformationsprozess der hessischen Justiz. Ich danke allen Bediensteten, die sich auf diesen Umstellungsprozess einlassen und ihn erfolgreich mitgestalten und unterstützen. Ein besonderer Dank gilt dem Direktor des Sozialgerichtsbarkeit Kassel Vasco Knickrehm und den Bediensteten des Sozialgerichts für die geleistete Pionierarbeit.“
Hintergrund
Sozialgerichte sind besonders dem sozialen Rechtsstaat verpflichtet. Hier werden Entscheidungen über Streitigkeiten getroffen, die die Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen, wie zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Renten- und Krankenversicherung, zu „Hartz IV“ und Sozialhilfe, zum Schwerbehindertenrecht, zum Opferentschädigungsrecht sowie zu sonstigen staatlichen Transferleistungen, wie unter anderem zum Eltern- und Betreuungsgeld. Hessische Sozialgerichte befinden sich in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden. Das Hessische Landessozialgericht (2. Instanz) hat seinen Sitz in Darmstadt.
Außer am Sozialgericht Kassel wird die führende elektronische Akte ab 1. Februar 2023 auch für Zivilverfahren erster und zweiter Instanz am Landgericht Limburg eingeführt.