Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister betont Bedeutung der Sozialgerichtsbarkeit

Die Richterwoche des Bundessozialgerichts ist eine jährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung, die sich vornehmlich an Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Vertreterinnen und Vertreter von Sozialversicherungsträgern, Behörden, Kommunen, Politik und Wissenschaft richtet.

In diesem Jahr findet die Richterwoche vom 26. bis zum 28. Juni unter dem Motto „Was ist neu? Bürgergeld, Opferentschädigung, Betreuungsrecht“ in Kassel statt.

Hessens Justizminister Roman Poseck führte in seinem Grußwort anlässlich der Richterwoche des Bundessozialgerichts aus: „Die Richterwoche des Bundessozialgerichts ist schon seit vielen Jahren eine feste Institution – nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch für Sozialversicherungsträger, Gewerkschaften, Verbände und die Wissenschaft. Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Hessen und ist damit das einzige Bundesgericht in unserem Bundesland. Es unterstreicht einmal mehr die Bedeutung des Justizstandorts Kassel. Die Justiz ist ein wichtiger Arbeitgeber in Nordhessen. Sie stellt sichere Arbeitsplätze mit einer großen Verantwortung zur Verfügung.“

Die Sozialgerichtsbarkeit dient den Bürgerinnen und Bürgern und ist unmittelbarer Ausdruck des sozialen Rechtsstaats, der dem Einzelnen Schutz und Freiheit gegenüber staatlichem Handeln bei der Bewilligung von Sozialleistungen gewährt. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dem sozialen Rechtsstaat besonders verpflichtet. Hier werden Entscheidungen über Streitigkeiten getroffen, die fast alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, wie zum Beispiel über Leistungen aus der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, das Schwerbehindertenrecht sowie sonstige Transferleistungen.“

Elektronische Akte

Zum Motto der Richterwoche „Was ist neu?“ ergänzte der Minister: „Es ist erfreulich, dass sämtliche neu eingehenden Verfahren seit dem 1. Juni dieses Jahres an allen hessischen Sozialgerichten sowie am hessischen Landessozialgericht ausschließlich elektronisch geführt werden. Die Sozialgerichtsbarkeit ist somit digitaler Vorreiter bei der Einführung der elektronischen Akte in Hessen. Die bisherigen Erfahrungen auch in anderen bereits umgestellten Gerichten zeigen, dass wir auch bei der Transformation hin zur elektronischen Akte auf einem guten Weg sind.“

Initiative zum Phänomen der Vielkläger

Justizminister Roman Poseck erklärte weiter, dass sich die Sozialgerichte zunehmend mit rechtsmissbräuchlichen Vielklägern in der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigen müssen. „Das Phänomen der Vielkläger müssen wir unbedingt in den Griff bekommen. Querulatorische Verfahren binden erhebliche personelle Ressourcen in der Justiz, ohne dass mit ihnen ein berechtigtes Rechtsschutzinteresse verfolgt wird. Die Gerichte müssen allen Rechtssuchenden offenstehen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates gefährdet, wenn einzelne Personen eine große Masse an Verfahren einreichen, die von vornherein erkennbar keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Einen Lösungsweg haben wir mit der hessischen Initiative auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. und 26. Mai dieses Jahres eingebracht, die mit breiter Mehrheit von den Ländern angenommen wurde. An der grundsätzlichen Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens, die Ausfluss des Sozialstaatsprinzips ist, darf nicht gerüttelt werden. Kläger, die diese Kostenfreiheit allerdings ausnutzen und die Gerichte ohne eigene Risiken mit aussichtslosen Klagen fluten, sollten diese aber nicht mehr grenzenlos in Anspruch nehmen dürfen. Hier wäre die Einführung einer Vielklägergebühr ein geeigneter Ansatz“, so der Justizminister.

Opferentschädigung

„Die diesjährige Richterwoche behandelt mit der Opferentschädigung ein für unsere Gesellschaft sehr wichtiges Thema. Wir dürfen Opfer von Straftaten nicht alleine lassen. Die durch gesetzliche Neuregelungen verbesserte Opferentschädigung, aber auch die Hilfeleistungen durch die Opferbeauftragte des Landes und die hessenweit eingerichteten Opferhilfevereine stellen wichtige, sich ergänzende Unterstützungsangebote für die Menschen dar, deren Leben oft schlagartig und ohne jede Schuld eine Wendung genommen hat“, sagte Roman Poseck abschließend.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Neben dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dem Bundesfinanzhof in München, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist es einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Errichtet wurde das Bundessozialgericht auf Grundlage von Artikel 95 Absatz 1 des Grundgesetzes am 11. September 1954.