Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister erneuert Forderung nach begrenzter Speicherung von IP-Adressen

Anlässlich der heutigen Bilanzpresseinformation der hessischen Staatsanwaltschaften erklärte der hessische Justizminister:

„Die Bilanz der hessischen Staatsanwaltschaften für das Jahr 2022 ist eine Erfolgsgeschichte. Sie zeigt die hohe Leistungsfähigkeit der hessischen Justiz. Die Ermittlungsbehörden haben im vergangenen Jahr eine große Bandbreite an Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht und damit Hessen noch sicherer gemacht. Ich danke allen Bediensteten der hessischen Staatsanwaltschaften, die mit ihrer Kompetenz, ihrer Beharrlichkeit und ihrem Einsatz zu diesen Erfolgen in der Strafverfolgung beigetragen haben.

Die Bilanz vom heutigen Tage ist auch eine Bestätigung für die vorgenommenen politischen Weichenstellungen. Dies gilt für die in der Geschichte beispiellosen personellen Verstärkungen im Doppelhaushalt 2023/2024, unter anderem mit 37 zusätzlichen Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, genauso wie für die Schwerpunktsetzung durch Sonderdezernate für Strafverfahren zum Nachteil von Amtsträgern.

Ich werde mich mit ganzer Kraft für weitere Stärkungen der Staatsanwaltschaften einsetzen.

Dazu gehören für mich personelle Verbesserungen auch nach dem aktuellen Doppelhaushalt. Außerdem ist es notwendig, dass die Ermittlerinnen und Ermittler die strafprozessualen Instrumente erhalten, die sie für eine effektive Verbrechensbekämpfung benötigen. Der Bundesgesetzgeber muss endlich eine Regelung für die begrenzte Speicherung von IP-Adressen schaffen. Seit fast einem Jahr ignoriert die Ampel in Berlin die Möglichkeiten, die die EuGH-Entscheidung im September 2022 eröffnet hat. Die Handlungsunfähigkeit auf Seiten der Bundesregierung hat Ermittlungserfolge verhindert und Täter geschützt, vor allem im Bereich des Kindesmissbrauchs. Dies wird auch durch die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der Bilanz für das Jahr 2022 eindrucksvoll belegt. Die Schilderungen aus der hessischen Praxis zeigen die Notwendigkeit der Speicherung von Verkehrsdaten auf, um Fälle des Kindesmissbrauchs effektiver bekämpfen zu können. Ich fordere die Bundesregierung zum sofortigen Handeln auf. Der seit vielen Monaten öffentlich zur Schau gestellte Dissens zwischen dem Bundesjustizminister und der Bundesinnenministerin muss ein Ende finden. Der politische Streit innerhalb der Bundesregierung wird auf den Rücken derjenigen ausgetragen, die wir besonders schützen müssen, nämlich unserer Kinder. Die eindringlichen und einmütigen Schilderungen aus der Praxis dürfen nicht länger ignoriert werden.“