Im Rahmen einer Feierstunde im H.B. Wagnitz-Seminar hat Justizminister Roman Poseck den Anwärterinnen und Anwärtern ihre Urkunden übergeben und erklärt: „Es ist mir eine große Freude, bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr neue Obersekretärinnen und Obersekretäre im Justizvollzugsdienst zu begrüßen. Mit der heutigen Aushändigung der Ernennungsurkunden erhalten Sie den Lohn für die bestandene Prüfung. Ich gratuliere Ihnen herzlich zu diesem Erfolg. Sie können stolz auf sich und das Geleistete sein. Auch Ihren Angehörigen und Freunden, da sie Ihnen stets den Rücken freigehalten habe, gilt mein Dank.“
Arbeitsbedingungen in den Anstalten werden stetig verbessert
„Als Vollzugsbedienstete treten die neuen Obersekretärinnen und Obersekretäre einen wichtigen Beruf an. Sie tragen rund um die Uhr zur Sicherheit der Bevölkerung bei und stärken damit das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Zugleich sind sie für die sichere Unterbringung der Gefangenen sowie für deren Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung zuständig. Diese anspruchsvolle Tätigkeit verdient Anerkennung und Wertschätzung. Meine Besuche in allen 16 Justizvollzugsanstalten haben gezeigt, dass die Bediensteten engagiert und motiviert ihre Tätigkeit ausüben. Die Nachwuchskräfte können sich auf tolle Kolleginnen und Kollegen, die für einen humanen und modernen Justizvollzug stehen, freuen“, so der Minister weiter.
Hessens Justizminister wies auch darauf hin, dass das Justizministerium stetig daran arbeitet, die Arbeitsbedingungen in den Anstalten weiter zu verbessern: „Die hessische Justiz wird mit fast 500 zusätzlichen Stellen gestärkt – davon 43 neue Stellen für den Justizvollzug. Diese Personalstärkung ist einmalig für das Land Hessen. Zudem ist es gelungen, die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, wie am Wochenende und im Nachtdienst, seit dem 1. Juli um rund 25 Prozent zu erhöhen. Tarifbeschäftigte im allgemeinen Vollzugsdienst werden grundsätzlich ab ihrer Einstellung in die Entgeltgruppe 6 (bisher Entgeltgruppe 4) eingruppiert, was ein Plus von mindestens 200 Euro im Monat ausmacht. Das Justizministerium hat sich auch dafür eingesetzt, dass ab Herbst eine Besoldungsanpassung für Anwärterinnen und Anwärter des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im mittleren Justizdienst vorgenommen wird. Zudem werden förderliche Tätigkeiten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet. Dadurch stehen die Nachwuchskräfte den Justizvollzugsbehörden künftig früher zur Verfügung. Hessen investiert zudem 800 Millionen Euro in die Modernisierung der hessischen Justizvollzugsanstalten. Durch die Baumaßnahmen in den Gebäuden und die Modernisierung der Infrastruktur sowie der Sicherheitstechnik werden ein humaner Justizvollzug mit einer sicheren Unterbringung der Inhaftierten und moderne Arbeitsbedingungen für die Bediensteten auch für die Zukunft gewährleistet“, erklärte Roman Poseck abschließend.