In diesem Rahmen überreichte ihm Dr. Patricia Wüllner eine von der Amtsanwaltschaft Frankfurt aus Anlass ihres 75-jährigen Bestehens herausgegebene Jubiläumsschrift.
Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte während seines Besuchs: „Es ist mir eine große Freude, der Amtsanwaltschaft Frankfurt heute zu ihrem besonderen Jubiläum gratulieren zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsanwaltschaft Frankfurt bearbeiten seit nunmehr 75 Jahren Tag für Tag eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren aus den verschiedensten Bereichen, und das mit großem Engagement und hoher Professionalität. Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte üben hoch anspruchsvolle staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten aus. Sie sind verantwortlich für eine effiziente Strafverfolgung im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität und garantieren damit die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Verfahrenslaufzeiten sind erfreulich kurz: Im Schnitt werden die Ermittlungsverfahren bei der Amtsanwaltschaft in Frankfurt in 1,4 Monaten erledigt. Der Hessenschnitt liegt bei 1,7 Monaten. Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind unerlässlich für die Strafverfolgung in Hessen und für Viele das Gesicht der Strafjustiz. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Rechtsstaat auch bei kleinerer und mittlerer Kriminalität zügig und nachvollziehbar handelt. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt gewährleistet dies seit inzwischen 75 Jahren.“
Sonderstellung als selbständige Amtsanwaltschaft
Die Amtsanwaltschaft Frankfurt wurde mit Wirkung vom 1. April 1948 errichtet. Sie ist mit durchschnittlich rund 110.000 Verfahrenseingängen im Jahr eine der größeren Strafverfolgungsbehörden in Hessen und nimmt als selbständige Amtsanwaltschaft in Deutschland zusammen mit Berlin eine Sonderstellung ein. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte üben in bestimmten Deliktsbereichen das Amt der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts aus. In die Zuständigkeit der Amtsanwaltschaft fallen dabei verschiedene Vergehen aus dem Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität, unter anderem etwa Verkehrsdelikte wie die Trunkenheitsfahrt, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Beleidigungsdelikte, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung sowie (gefährliche) Körperverletzung.
Die Amtsanwaltslaufbahn können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung einschlagen. Deren praktische Ausbildung und Anleitung umfasst nahezu alle Delikte der amtsanwaltlichen Zuständigkeit und macht es den Anwärterinnen und Anwärtern möglich, die erlernte Theorie auf die zu bearbeitenden Fälle anzuwenden. Gleichzeitig fördert diese Zeit der Ausbildung das Geschick, die Situation von Beschuldigten und Geschädigten zu erkennen, die geeignete Sanktion zu finden und damit sowohl dem Strafverfolgungsanspruch des Staates als auch dem Wunsch nach Wiederherstellung des Rechtsfriedens Rechnung zu tragen. Im Jahr 2020 wurde im Rahmen einer Initiative zur weiteren Nachwuchsgewinnung im Bereich des Amtsanwaltsdienstes zusätzlich auch Volljuristinnen und Volljuristen die Möglichkeit eröffnet, die Amtsanwaltslaufbahn einzuschlagen.
Stellenausbau im Zuge des Doppelhaushalts 2023/24
Mit dem fast 500 neue Stellen für die Justiz umfassenden Doppelhaushalt 2023/24 sind auch neun zusätzliche Stellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte geschaffen worden, wovon auch die Amtsanwaltschaft Frankfurt profitieren wird. Damit kann der hohen Belastung der Amtsanwaltschaft Frankfurt weiter entgegengewirkt werden. Im letzten Jahr wurde die dortige Belastungsquote erfreulicherweise bereits deutlich reduziert. Unter Berücksichtigung der neu geschaffenen Stellen kann nun für den Zeitraum von 2014 bis 2024 hessenweit ein Zuwachs von 108 auf 142,5 Stellen im Amtsanwaltsdienst und damit eine Erhöhung um insgesamt 34,5 Stellen verzeichnet werden. Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte profitieren im Übrigen auch von den vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der Beamtenbesoldung. Weiter setzt sich das Justizministerium bei der Evaluation des Besoldungsgesetzes aktuell dafür ein, dass auch der Amtsanwaltsdienst künftig von der allgemeinen Stellenzulage umfasst wird.
„Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsanwaltschaft Frankfurt ganz herzlich für ihren Einsatz. Auch möchte ich mich für die Überreichung dieser sehr gelungenen Jubiläumsschrift bedanken. Sie belegt eindrucksvoll die lange und erfolgreiche Geschichte der Amtsanwaltschaft Frankfurt und zeigt ihre vielfältigen Tätigkeitsfelder auf. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt leistet einen bedeutsamen und wirkungsvollen Beitrag zur Strafrechtspflege in unserem Land. Sie ist dank ihrer Eigenständigkeit und hohen Professionalität ein Aushängeschild der hessischen Justiz“, sagte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.