Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Darmstadt umfasst die Stadt Darmstadt und die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis, Kreis Bergstraße und Kreis Groß-Gerau (Ausnahme der Gemeinde Kelsterbach).
Justizminister Roman Poseck sagte während des Besuchs am Arbeitsgericht Darmstadt: „Die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit zeichnet sich insgesamt durch kurze Verfahrenslaufzeiten aus. Im vergangenen Jahr lagen die durchschnittlichen Laufzeiten bei Urteilsverfahren erster Instanz bei lediglich 3,7 Monate und im Jahr 2021 bei 3,9 Monate. Mein Besuch hat gezeigt, dass Verfahren beim Arbeitsgericht Darmstadt besonders schnell abgeschlossen werden. 2022 und 2021 lagen die Verfahrenslaufzeiten hier bei jeweils 3,5 Monaten und damit noch einmal unter dem bereits recht erfreulichen hessischen Durchschnitt. Schnelle Verfahren sind für alle Beteiligten und den Standort wichtig. Sie gewährleisten Rechtssicherheit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben in der Regel ein hohes Interesse an einer zügigen Klärung von Streitfragen.“
Der Minister erklärte weiter, dass die elektronische Akte derzeit am Arbeitsgericht Gießen pilotiert wird. „Das funktioniert so erfolgreich, dass das Gericht bereits drei Monate vorher, voraussichtlich zum 1. Oktober 2023, mit der führenden elektronischen Akte arbeiten möchte. Auch das Hessische Landesarbeitsgericht wird zeitnah die Pilotierung der elektronischen Akte beginnen. Die weiteren Arbeitsgerichte, so auch das Arbeitsgericht Darmstadt, folgen im kommenden Jahr. Mit der Einführung der elektronischen Akte kommen wir insgesamt sehr gut voran. Seit dem 1. August arbeiten alle hessischen Landgerichte bei Neueingängen in Zivilverfahren mit der führenden elektronischen Akte. Auch die gesamte Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auf die elektronische Akte umgestellt. Das Amtsgericht Bad Homburg arbeitet bereits bei Neueingängen allein mit der elektronischen Akte in Zivilsachen. Seit dem 1. August gilt das ebenso für die Amtsgerichte Bensheim, Darmstadt und Dieburg. Heute startet die elektronische Akte beim Amtsgericht Langen. Parallel dazu wird derzeit die elektronische Akte am Oberlandesgericht Frankfurt pilotiert. Das hohe Tempo beim eJustice Projekt werden wir fortsetzen. Die kurzen Verfahrenslaufzeiten in der Arbeitsgerichtsbarkeit haben im Übrigen den Vorteil, dass Papierakten hier noch schneller aus dem Gerichtsalltag verschwinden werden. Altverfahren, die noch in Papier zu führen sind, wird es schon nach kurzer Zeit kaum geben. Für alle Beteiligten ist es von Vorteil, wenn sie sich zeitnah ausschließlich auf elektronisch geführte Verfahren konzentrieren können. Davon profitieren auch die Bediensteten, die ihre Arbeit noch flexibler verrichten können.“
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit
In diesem Jahr werden am Arbeitsgericht Darmstadt die Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter neu gewählt. Am 20. November können die letzten Stimmen abgegeben werden und am 21. November werden diese ausgezählt.
„Ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen zu einer besseren Rechtsfindung, einer erhöhten Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung und einem gesteigerten Vertrauen in die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bei. Ihre beruflichen Erfahrungen und ihre fachspezifischen Kenntnisse in verschiedenen Bereichen der Arbeitswelt sind für die Arbeitsgerichtsbarkeit unverzichtbar. Die ehrenamtliche Richtertätigkeit ist für unseren Rechtsstaat von hoher Bedeutung. Durch sie wird der Urteilsspruch ‚Im Namen des Volkes!‘ mit Leben gefüllt. Ich danke allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für ihr außerordentliches Engagement in der hessischen Justiz“, so Justizminister Roman Poseck abschließend.
Hintergrund:
Bei jedem hessischen Arbeitsgericht wie auch bei dem Hessischen Landesarbeitsgericht ist eine Vertretung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gebildet. Der Ausschuss besteht aus mindestens je drei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Die Ausschussmitglieder werden von den jeweiligen Kreisen angehörenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern des jeweiligen Gerichts in getrennter Wahl gewählt. Der Ausschuss tagt vor der Bildung von Kammern vor der jährlichen Geschäftsverteilung.