Die Angebote und Projekte des Vereins stützen sich auf die Überzeugung, dass eine Verbesserung der Lebenssituation straffälliger Menschen nicht nur ein Gebot gesellschaftlicher Verantwortung ist, sondern auch die Chance zur Resozialisierung erhöht und die Rückfallgefahr mindert.
Anlässlich seines Besuchs erklärte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck: „Der Verein Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e.V. leistet mit seinen Angeboten und Projekten eine wertvolle und unverzichtbare Hilfestellung bei der Resozialisierung von Straffälligen. Während Inhaftierten mit der Aktion ,Theater hinter Gittern‘ ein Zugang zu kulturellen Angeboten innerhalb der Justizvollzugsanstalten ermöglicht wird, erhalten Probandinnen sowie Probanden der Bewährungshilfe durch die Arbeit des Vereins umfassende Unterstützung bei ihrer Wiedereingliederung.“
Hilfestellungen für Straffällige
Der Verein Förderung der Bewährungshilfe e.V. unterhält und fördert seit 1954 in ganz Hessen Angebote und Projekte der Straffälligen- und Bewährungshilfe. Die Mitglieder des Vereins kommen aus der Bewährungshilfe, der Justiz, der Wissenschaft, der interessierten Öffentlichkeit und einem großen Kreis von ehrenamtlich Wirkenden. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzen dabei die Arbeit der hauptamtlichen Bewährungshilfe durch unmittelbare Hilfestellungen für Straffällige.
Für die Aktion „Theater hinter Gittern“ erhält der Verein eine Zuwendung in Höhe von 28.000,- Euro. Durch die Aktion können Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt Theaterstücke, Auftritte oder Lesungen erleben. Das weiter mit einer Zuwendung von 3.500,- EUR geförderte Projekt „Wohnraumversorgung für Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe“ leistet Haftentlassenen, die gerade in Ballungsgebieten Schwierigkeiten haben, Wohnraum zu finden, Hilfestellung bei der Wohnungssuche. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Beitrag zu deren Wiedereingliederung und zu einem Leben in Straffreiheit. Für das Projekt „Gruppenarbeit in der Bewährungshilfe“, das es den Probandinnen und Probanden ermöglichen soll, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen, eigene Wertschätzung zu erfahren und Respekt gegenüber anderen einzuüben, erhält der Verein eine weitere Zuwendung in Höhe von 2.800,- Euro.
„Das Engagement des Vereins ist beeindruckend und vielseitig. Die Arbeitsbereiche des Vereins umfassen neben Kulturangeboten in den hessischen Justizvollzugsanstalten und den genannten Resozialisierungsprojekten zum Beispiel auch die Organisation von Treffen für Probandinnen und Probanden, die etwa aus finanziellen Gründen nicht an kommerziellen Freizeitangeboten teilnehmen können, das Projekt ,Auftrag ohne Antrag‘ zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, verschiedene Beratungs-, Trainings- und Hilfsangebote sowie die Ausbildung, Weiterbildung und die Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ehrenamtliche Engagement stellt eine unverzichtbare Ergänzung der Arbeit der Justiz dar. Das Zusammenspiel der verschiedenen Angebote gewährleistet die Humanität unseres Rechtsstaats. Ich danke allen, die sich für die Förderung der Bewährungshilfe engagieren, für ihren vorbildlichen und wichtigen Einsatz“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.
Zum Hintergrund: Projekt „Auftrag ohne Antrag“
Der Verein Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e.V. bietet das Projekt „Auftrag ohne Antrag“ in Hanau, Fulda, Gießen und Limburg an. Auf Grundlage dieses Projekts können Schuldnerinnen und Schuldner von Geldstrafen, die weder einen Antrag auf Einräumung einer Ratenzahlungsmöglichkeit noch auf Gewährung der Ableistung gemeinnütziger Arbeit gestellt haben, auch ohne die notwendigen Anträge kontaktiert und begleitet werden. Das Projekt baut auf der Beobachtung auf, dass von Seiten der zu einer Geldstrafe verurteilten Menschen oftmals weder eine Zahlung geleistet noch Kontakt zur Vollstreckungsbehörde aufgenommen wird. Dies hat die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge und kann weitreichende Folgen wie den Verlust von Arbeitsplatz, Wohnung und sozialen Beziehungen haben. Ziel des Projekts „Auftrag ohne Antrag“ ist es, diese Menschen zu erreichen, um über die Möglichkeiten zur Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu beraten, diese im Idealfall doch noch in gemeinnützige Arbeit zu vermitteln und so den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden.