Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Roman Poseck besucht das Amtsgericht Langen

Roman Poseck: „Ab heute erhalten Richterinnen und Richter einen finanziellen Ausgleich für ihren Bereitschaftsdienst. Damit würdigen wir die zusätzliche Arbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeiten im Interesse eines umfassenden Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger.“

Justizminister Roman Poseck hat heute das Amtsgericht Langen besucht, um mit dem Direktor des Amtsgerichts Herrn Horn und mit den Gremien Gespräche zu führen. Aktuell sind am Amtsgericht Langen zehn Richterinnen und Richter und 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

„Unser E-Justice Programm schreitet mit großen Schritten voran. Zum heutigen Tag nutzen über 30 Gerichte die elektronische Akte. Mit dem Landgericht Frankfurt wird heute das letzte hessische Landgericht umgestellt, sodass nun alle landgerichtliche Zivilverfahren bei Neueingängen ausschließlich mit der elektronischen Akte arbeiten. Auch das Verwaltungsgericht Gießen komplettiert die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nun ebenfalls alle Neueingänge mit der elektronischen Akte bearbeitet. Die gesamte Sozialgerichtsbarkeit ist bereits auf die elektronische Akte umgestellt. Ab heute werden die Amtsgerichte Bensheim, Darmstadt und Dieburg Neueingänge mit der elektronischen Akte in Zivilsachen bearbeiten. Das Amtsgericht Bad Homburg hat hier bereits erfolgreich Erfahrungen gesammelt. Auch das Amtsgericht Langen steht kurz vor der Einführung der elektronischen Akte. Die Schulungen wurden bereits erfolgreich absolviert, sodass der Vor-Ort-Support ab dem 3. August die elektronische Akte für amtsgerichtliche Zivilsachen einführen kann. Nach meinem Besuch bin sicher, dass die Bediensteten des Amtsgerichts auch diese Aufgabe gut meistern werden. Für ihr besonderes Engagement bedanke ich mich sehr“, so Justizminister Roman Poseck.

Organisation des richterlichen Bereitschaftsdienstes

Der Minister hat sich mit Herrn Horn auch über die Organisation des amtsgerichtlichen Bereitschaftsdienstes ausgetauscht. Gegenstand der Erörterungen waren unter anderem Fragen einer evtl. Zuständigkeitskonzentration des Bereitschaftsdienstes bei einzelnen Gerichten im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Über die üblichen Dienstzeiten hinaus müssen Gerichte grundsätzlich zwischen 6:00 und 21:00 Uhr einen Bereitschaftsdienst anbieten. Der richterliche Bereitschaftsdienst ist – wegen des grundgesetzlich zu wahrenden Rechts auf den gesetzlichen Richter bzw. die gesetzliche Richterin – nur für unaufschiebbare Geschäfte, d.h. Eilfälle mit besonderer Dringlichkeit zuständig, deren Entscheidung nicht bis zum Beginn der regulären Geschäftszeiten warten kann. Dazu können gehören unter anderem: Straf- und gefahrenabwehrrechtliche Angelegenheiten, Betreuungs-, und Unterbringungsangelegenheiten, Zivilsachen (Erlass einstweiliger Verfügungen) und Familiensachen (Entscheidungen in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen). 

„Ab heute erhalten Richterinnen und Richter einen finanziellen Ausgleich für ihren Bereitschaftsdienst. Bisher wurde die Rufbereitschaft nicht extra vergütet. Die entsprechende Verordnung ist zum heutigen Tag in Kraft getreten. Damit würdigen wir die zusätzliche Arbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeiten im Interesse eines umfassenden Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärte der Minister abschließend.

Zusätzliche Erläuterung für die Staatsanwaltschaft

Für den Bereich der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, für die im Unterschied zu den Richterinnen und Richter die Arbeitszeitverordnung greift, gilt der Vorrang des Freizeitausgleichs vor der finanziellen Abgeltung (§ 61 HBG), so dass der finanzielle Ausgleich erst zur Anwendung kommt, wenn innerhalb von zwölf Monaten aus zwingenden dienstlichen Gründen kein Ausgleich durch Dienstbefreiung möglich war.