Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Roman Poseck besucht die Justizvollzugsanstalt Frankfurt I

Justizminister Roman Poseck hat heute die Justizvollzugsanstalt Frankfurt I besucht. Der Minister nutzte die Gelegenheit, um mit dem Leiter der Anstalt Herrn Pfeifer und mit den Gremien Gespräche zu führen und einen Rundgang durch die Anstalt zu machen.

Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt I ist für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen sowie als Hochsicherheitsanstalt auch für Gefangene aus dem Bereich Terrorismus zuständig. Zurzeit sind in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I rund 550 Inhaftierte untergebracht.

Justizvollzugsanstalt gehört bundesweit zu den modernsten und sichersten Anstalten

„Der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I kommt als Hochsicherheitsanstalt eine besondere Bedeutung zu. Sie sorgt mit modernster Technik für eine sichere Unterbringung Schwerstkrimineller. Ein Teil des Geländes wird durch eine bis zu 6,5 m hohe Stahlbetonmauer gesichert. Die Außensicherung der Anstalt bilden die bis zu 15 m hohen fensterlosen Fassaden. Eine Anlage mit über 360 Kameras überwacht die gesamt Anstalt. Über den Freistundenhof ist ein Edelstahlnetz angebracht, um mögliche Befreiungsaktionen zu verhindern. Die im August 2011 in Betrieb genommene Justizvollzugsanstalt gehört damit bundesweit zu den modernsten und sichersten Anstalten.

Der Besuch hat mir auch einen Einblick in die Besonderheiten der Untersuchungshaft gegeben. Diese unterscheidet sich von der Strafhaft unter anderem dadurch, dass für Untersuchungsgefangene die Unschuldsvermutung gilt. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat die Aufgabe, die Untersuchungsgefangenen sicher unterzubringen und zu beaufsichtigen, um die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten.

Eine zentrale Rolle nimmt die Justizvollzugsanstalt Frankfurt I außerdem bei den Gefangenentransporten für den hessischen Justizvollzug ein. Auch diese Aufgabe wird seit Jahren erfolgreich mit hoher Kompetenz und großem Engagement im Interesse der Sicherheit ausgefüllt.

Besuch aller 16 Vollzugsanstalten und der Jugendarrestanstalt

Mit der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I vervollständige ich meine Besuchsreihe in den hessischen Justizvollzugsanstalten. Innerhalb eines Jahres habe ich damit alle 16 Vollzugsanstalten und die Jugendarrestanstalt besucht. Die Bediensteten des hessischen Justizvollzuges garantieren einen sicheren Justizvollzug an 365 Tagen im Jahr. Sie nehmen eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe für die Gesellschaft und den Rechtsstaat wahr. Sie gewährleisten mit ihrem großartigen Einsatz einen differenzierten und modernen Vollzug. Dafür danke ich ausdrücklich.

Für zusätzliches Personal haben wir im Doppelhaushalt 2023/2024 gesorgt. Auch der hessische Justizvollzug erhält in diesem und im kommenden Jahr 43 zusätzliche Stellen, sodass wir auch in Zukunft gut aufgestellt sind. Das gilt auch für die baulichen Maßnahmen. Die hessische Landesregierung hat ein Modernisierungsprogramm in Höhe von 800 Millionen Euro aufgelegt. Bis 2030 sollen mit diesen finanziellen Mitteln die hessischen Justizvollzugsanstalten modernisiert und saniert werden. Erst gestern habe ich mir in der Butzbacher Anstalt einen persönlichen Eindruck verschafft und bin überzeugt, dass dieses Projekt erfolgreich umgesetzt wird. Mit diesen Investitionen in Personal und Bau garantieren wir einen humanen und modernen Justizvollzug für die Sicherheit unserer Bevölkerung“, führte Justizminister Roman Poseck während seines Besuches in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt I aus.

Blaulicht auf Gefangenentransportern und Umlaufbusse für den Gefangenentransport

Seit dem Jahr 2002 ist der Gefangenensammeltransport im Aufgabenbereich des Justizvollzugs. Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt I ist seitdem die „Umlauf leitende Transportbehörde“ des Landes Hessen. Der Anstalt obliegt der gesamte Sammeltransport innerhalb Hessens und in angrenzende Bundesländer. Derzeit stehen vier Sammeltransportbusse zur Verfügung. Wegen der guten logistischen Lage ist die Anstalt auf der Nord-Süd-Achse ein wichtiger Knotenpunkt für den Gefangenentransport innerhalb Deutschlands.

Ende 2021 wurde Blaulicht auf Gefangenentransportern bewilligt. Bisher standen dem hessischen Justizvollzug, insbesondere den Gefangenentransportern, Sonderrechte im Straßenverkehr nicht zu – anders als der Polizei, der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz. Die neue Regelung ermöglicht es Justizvollzugsbediensteten, Blaulicht und Martinshorn so einzusetzen, dass von Sonderrechten im Straßenverkehr bei Gefahrenabwehr Gebrauch gemacht werden kann.