Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Justizminister Roman Poseck besucht Hessischen Amtsanwaltstag 2023

Anlässlich des Hessischen Amtsanwaltstags 2023 hat Justizminister Roman Poseck ein Grußwort gehalten. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik und Justiz sind auch der Deutsche Amtsanwaltsverein e.V., der Hessische Beamtenbund und der Bund Deutscher Rechtspfleger bei der Tagung vertreten.

Justizminister Roman Poseck führte anlässlich seines Grußwortes beim Hessischen Amtsanwaltstag 2023 aus: „Die hessischen Amtsanwältinnen und Amtsanwälte üben hoch anspruchsvolle staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten aus. Sie sind verantwortlich für eine effiziente Strafverfolgung und tragen damit zur Sicherheit in unserem Land bei. Die Verfahrenslaufzeiten sind in der Amtsanwaltschaft erfreulich kurz. Im vergangenen Jahr sind bei den hessischen Staatsanwaltschaften rund 408.000 Ermittlungsverfahren eingegangen, davon entfielen rund 197.000 auf die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dieser Verfahren lag im vergangenen Jahr bei 1,7 Monaten. Bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt werden die Ermittlungsverfahren im Schnitt in 1,4 Monaten erledigt. Die zügige Verfahrensbearbeitung zeigt, dass der Rechtsstaat auch bei kleinerer und mittlerer Kriminalität konsequent durchgreift. Ich danke allen Amtsanwältinnen und Amtsanwälten dafür, dass sie mit ihrem herausragenden Engagement diesen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes leisten.“

75-jähriges Bestehen der Amtsanwaltschaft Frankfurt

In diesem Jahr feierte die Amtsanwaltschaft Frankfurt ihr 75-jähriges Bestehen. Sie ist mit durchschnittlich rund 110.000 Verfahrenseingängen im Jahr eine der größeren Strafverfolgungsbehörden in Hessen und nimmt als selbständige Amtsanwaltschaft in Deutschland zusammen mit der Amtsanwaltschaft in Berlin eine Sonderstellung ein.

In die Zuständigkeit der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte fallen verschiedene Vergehen aus dem Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität, unter anderem etwa Verkehrsdelikte wie die Trunkenheitsfahrt, die Gefährdung des Straßenverkehrs oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Beleidigungsdelikte, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung sowie (gefährliche) Körperverletzung.

Bessere personelle Ausstattung 

„Um die hohe Belastung im Amtsanwaltsdienst zu senken, habe ich mich für eine bessere personelle Ausstattung eingesetzt. Von den im Doppelhaushalt 2023/24 fast 500 neu geschaffenen Stellen für die hessische Justiz sind neun zusätzliche Stellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte geschaffen worden. Im Zeitraum von 2014 bis 2024 ist der Amtsanwaltsdienst in Hessen insgesamt von 108 auf 142,5 Stellen angewachsen. Das ist eine Erhöhung um 34,5 Stellen bzw. um knapp 25 %. Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte profitieren im Übrigen auch von den vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung der Beamtenbesoldung. Weiter setzt sich das Justizministerium dafür ein, dass auch der Amtsanwaltsdienst künftig von der allgemeinen Stellenzulage umfasst wird. Um das Bewerberfeld zu erweitern, haben wir den Amtsanwaltsdienst im Jahr 2020 auch für Volljuristinnen und Volljuristen geöffnet. Bisher wurden 15 Volljuristinnen und Volljuristen in Hessen eingestellt. Die Erfahrungen sind durchweg positiv. Aktuell wird ein weiteres Stellenbesetzungsverfahren durchführt, aus dem bereits zwei Volljuristen verbeamtet wurden. Neun weitere Einstellungen sind bis April 2024 vorgesehen. Es wird also mit Hochdruck und mit Erfolg daran gearbeitet, die neu geschaffenen Stellen kurzfristig zu besetzen“, erklärte Roman Poseck weiter.

Neben den Volljuristinnen und Volljuristen können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung die Amtsanwaltslaufbahn einschlagen. Die Ausbildung von 15 Monaten umfasst nahezu alle Delikte der amtsanwaltlichen Zuständigkeit und macht es den Anwärterinnen und Anwärtern möglich, die erlernte Theorie auf die zu bearbeitenden Fälle anzuwenden. Gleichzeitig fördert diese Zeit der Ausbildung das Geschick, die Situation von Beschuldigten und Geschädigten zu erkennen, die geeignete Sanktion zu finden und damit sowohl dem Strafverfolgungsanspruch des Staates als auch dem Wunsch nach Wiederherstellung des Rechtsfriedens Rechnung zu tragen.