Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat am 24. Dezember die Justizvollzugsanstalten Rockenberg und Gießen besucht. Justizstaatssekretärin Tanja Eichner war anlässlich des Weihnachtsfests in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt.
Besuch in Darmstadt, Gießen und Rockenberg
Die Hausspitze des Hessischen Ministeriums der Justiz hat heute drei hessische Justizvollzugsanstalten (JVA) besucht, um den Bediensteten für ihren ganzjährigen Einsatz und für ihr Engagement zu danken.
„Mit den Weihnachtstagen kehrt Ende des Jahres Ruhe ein und viele verbringen diese besinnliche Zeit mit ihren Familien. Anders ist es bei denjenigen, die auch an Weihnachten ihren Dienst verrichten. So gehen Bedienstete der 16 Justizvollzugsanstalten an 365 Tagen im Jahr ihrer Tätigkeit nach. Die rund 3.000 Frauen und Männer nehmen ihren verantwortungsbewussten und oft auch schwierigen Dienst im Interesse der Sicherheit und der Resozialisierung wahr, auch an Weihnachten und allen anderen Feiertagen rund um die Uhr. Mit unseren Besuchen in den Justizvollzugsanstalten in Darmstadt, Gießen und Rockenberg möchten wir den Vollzugsbediensteten, die an Weihnachten und an anderen Feiertagen arbeiten, stellvertretend unsere Wertschätzung und unseren Dank ausdrücken“, sagten Justizminister Roman Poseck und Justizstaatssekretärin Tanja Eichner.
Dank für verantwortungsvolle Arbeit
Der Minister erklärte bei seinem Rundgang in der JVA Gießen und in der JVA Rockenberg: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Bediensteten heute für verantwortungsvolle Arbeit zu danken. In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich mir selbst ein Bild von der Tätigkeit im Vollzug machen können, und ich weiß, dass die Arbeit mit den Gefangenen eine sehr anspruchsvolle ist. Für die Bediensteten ist es eine besondere Herausforderung, stets die Sicherheit zu bedenken und gleichzeitig auf die Inhaftierten einzugehen, um sie auf ein normales Leben nach der Haft vorzubereiten.“
In der JVA Rockenberg sind derzeit etwa 130 Gefangene untergebracht. Am 24. Dezember sind 38 Bedienstete in drei Schichten im Dienst.
Für die rund 135 Gefangenen sind heute in der JVA Gießen 24 Bedienstete tätig.
„Auch für die Inhaftierten ist gerade die Weihnachtszeit eine sehr emotionale, da sie nicht mit ihren Angehörigen zusammen sein können. Die Anstalten versuchen, die Feiertage für die Gefangenen durch Weihnachtsfeiern und Gottesdienste auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten besonders zu gestalten“, so die Justizstaatssekretärin bei ihrem Weihnachtsbesuch in der JVA Darmstadt. Insgesamt 45 Bedienstete sind am heutigen Weihnachtstag für etwa 330 Gefangene in der JVA Darmstadt im Dienst.
„Allen Bediensteten und Ihren Familien sowie allen Gefangenen und Angehörigen wünschen wir ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.“
Gnadenrecht
Es ist in Hessen – wie in den meisten anderen Bundesländern – seit langem Tradition, Strafgefangene, deren Freiheitsstrafe vor oder zu Weihnachten endet, unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Gnade vorzeitig zu entlassen. Das Gnadenrecht folgt aus der Hessischen Verfassung. Der Hessische Minister der Justiz erlässt jedes Jahr einen entsprechenden Erlass, in dem die Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung geregelt werden. Umgesetzt wird der Erlass von den Staatsanwaltschaften, die als Gnadenbehörden tätig werden. Der einzelne Strafgefangene muss keinen Gnadenantrag stellen, allerdings scheidet eine vorzeitige Entlassung aus, wenn der Strafgefangene mit der Entlassung nicht einverstanden ist.
Im Jahr 2022 sind in Hessen 75 inhaftierte Personen (Stand: 8. Dezember 2022) aus Anlass des Weihnachtsfestes im Gnadenwege entlassen worden.