In ihrer Festansprache führte Justizstaatssekretärin Tanja Eichner aus: „Es ist mir eine Freude, heute 57 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der hessischen Justiz willkommen zu heißen. Ich gratuliere Ihnen herzlich zu dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums hier an der Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda. Sie werden ab jetzt mit verantwortungsvollen Aufgaben die hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie das Hessische Ministerium der Justiz tatkräftig unterstützen. Als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger spielen Sie eine zentrale Rolle in der Justiz. Vom ersten Tag Ihrer Tätigkeit an entscheiden Sie mit sachlicher Unabhängigkeit in voller Eigenverantwortlichkeit. Sie sind nur an Recht und Gesetz gebunden und keinen fachlichen Weisungen unterworfen. Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit und ein hohes Maß an sozialem Verständnis, das sind die Grundvoraussetzungen Ihres Berufes. Für die Bürgerinnen und Bürger sind Sie eine wichtige Kontaktperson. Insbesondere wenn es um Entscheidungen im Nachlassgericht, also um Erbscheinangelegenheiten geht, im Grundbuchamt um Übertragungen von Grundeigentum oder um den Umgang mit Betreuungen. Ich wünsche Ihnen bei der Ausübung Ihres Berufes alles Gute und viel Erfolg."
Tanja Eichner betonte, dass die Hochschule für Finanzen und Rechtspflege seit nunmehr 50 Jahren für eine qualitativ hochwertige Ausbildung steht, die Praxis und Theorie hervorragend verbindet. „Mein herzlicher Dank gilt allen Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichs Rechtspflege und den Ausbilderinnen und Ausbildern vor Ort in den Ausbildungsamtsgerichten. Sie alle tragen maßgeblich zum Erfolg der Rechtspflegerausbildung und des Studienstandortes Rotenburg an der Fulda bei und es ist Ihr Verdienst, dass Jahr für Jahr so viele exzellent ausgebildete junge Kolleginnen und Kollegen in den Rechtspflegerdienst des Landes Hessen aufgenommen werden können“, sagte die Justizstaatssekretärin.
Stellenmehrung ist einmalig in der Geschichte des Landes Hessen
Justizstaatssekretärin Tanja Eichner weiter: „Neben weiteren Berufsgruppen sind insbesondere die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wichtig für die Aufgabenerledigung in der Justiz. Eine gute Personalausstattung über alle Berufsgruppen hinweg sorgt für eine hohe Leistungsfähigkeit der gesamten Justiz. Deshalb freue ich mich, dass mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 die hessische Justiz mit fast 500 zusätzlichen Stellen kräftig gestärkt wird, darunter 55 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Diese Stellenmehrung ist einmalig in der Geschichte des Landes Hessen.“