Staatssekretärin Tanja Eichner erklärte: „Der Justizvollzug soll die Gefangenen und Untergebrachten befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Inhaftierung soll keine Endstation sein, sondern Perspektiven schaffen. Der Justizvollzug trägt damit wesentlich zur Resozialisierung sowie zur Sicherheit für die Allgemeinheit bei. Die Mitglieder der hessischen Anstaltsbeiräte bringen sich im Ehrenamt aktiv in die Gestaltung und Fortentwicklung des Vollzugs ein und wirken als Mittler zwischen Justizvollzugsanstalt und Öffentlichkeit. Ihr wertvolles Engagement ist gelebte gesellschaftliche Verantwortung. Dafür spreche ich Ihnen meinen besonderen Dank aus.“
Auf Vorschlag des Magistrats oder des Kreisausschusses, in dessen Zuständigkeitsgebiet eine Justizvollzugsanstalt liegt, werden die Beiratsmitglieder durch das Hessische Ministerium der Justiz für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Als Persönlichkeiten, die das notwendige Interesse und Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Justizvollzugs haben und bereit sind, in der Öffentlichkeit für die Eingliederung entlassener Gefangener zu wirken, bereichern sie den hessischen Justizvollzug. Sie vermitteln der Allgemeinheit ein realistisches Bild eines auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzugs und werben um Verständnis für die Belange des Justizvollzugs.
Unterstützung der Justizvollzugsanstalten
Die Anstaltsbeiräte unterstützen die Justizvollzugsanstalten durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung Inhaftierter in die Gesellschaft. In den letzten Jahren wurden in Zusammenarbeit mit den Anstaltsbeiräten mehrere konkrete Maßnahmen erarbeitet. Beispielsweise wurde in der JVA Limburg auf Initiative des dortigen Anstaltsbeirates das Projekt „Besuchs- und Begleitdienst mit Hund“ mit dem Malteser Hilfsdienst e.V. Limburg-Weilburg etabliert. Dabei können geeignete Gefangene unter Anleitung mit Hunden interagieren. Dies gibt im Haftalltag Stabilität, stärkt das Verantwortungsbewusstsein und trägt zur Resozialisierung bei. Die Maßnahme ist inzwischen fester Bestandteil der Behandlungskonzeption in der JVA. Ein weiteres Beispiel ist die Mitwirkung des Anstaltsbeirates an der Erarbeitung zertifizierter Qualifizierungsbausteine in verschiedenen Ausbildungszweigen der JVA Rockenberg. Mit diesen sind die jungen Inhaftierten nach der Haftentlassung im Berufsleben anschlussfähiger.
„Viele Mitglieder engagieren sich bereits langjährig – teils über Jahrzehnte – in den Anstaltsbeiräten. Diese bemerkenswerte Kontinuität ist besonders erfreulich und verdient großen Dank! Sie zeigt zugleich, dass der ehrenamtliche Einsatz im hessischen Justizvollzug eine erfüllende und motivierende Aufgabe ist. Ich freue mich für die Zukunft auf die gute Zusammenarbeit mit den Anstaltsbeiräten und lade erfahrene wie neue Mitglieder dazu ein, sich mit ihrer individuellen Perspektive, ihren Erfahrungen und Fähigkeiten einzubringen“, führte Staatssekretärin Tanja Eichner abschließend aus.
An der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Anstaltsbeirat bei einer hessischen Justizvollzugsanstalt oder Jugendarresteinrichtung interessierte Menschen können sich gerne über die hessischen Justizvollzugsanstalten an die jeweiligen Anstaltsbeiräte sowie an die örtlich zuständigen Magistrate oder Kreisausschüsse wenden.