Justizstaatssekretärin Tanja Eichner erklärte bei ihrem Besuch: „Das Amtsgericht Darmstadt ist das erste größere hessische Amtsgericht, das von der Papierakte auf die führende elektronische Akte in Zivilverfahren umgestellt worden ist. Die erfolgreiche Umstellung ist dort zum 1. August 2023 erfolgt. Es ist erfreulich, dass die elektronische Akte in Darmstadt und auch hessenweit insgesamt einen solch großen Zuspruch findet. Seit der Umstellung auf die führende elektronische Akte zum 1. August führt das Amtsgericht Darmstadt Neueingänge in Zivilsachen nur noch elektronisch, das heißt ohne Papierakte. Die elektronische Akte bietet gegenüber der herkömmlichen Papierakte viele Vorteile, wie den Wegfall von Postlaufzeiten, die Möglichkeit für Serviceeinheit und Richter, gleichzeitig an einem Fall zu arbeiten oder die zunehmend verbesserte Möglichkeit des Homeoffice für Beschäftigte in der Justiz.“
Bevor die elektronische Akte in Zivilsachen beim Amtsgericht Darmstadt ausgerollt wurde, war sie zunächst beim Amtsgericht Bad Homburg erfolgreich pilotiert und sodann die Zustimmung des Hauptpersonalrats zum Ausrollen in alle hessischen Amtsgerichten erteilt worden. Die Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Insolvenzverfahren ist beim Amtsgericht Darmstadt für Anfang kommenden Jahres geplant.
Bereitschaftsdienst für Eilfälle
Neben der elektronischen Akte ist beim Amtsgericht Darmstadt derzeit der Bereitschaftsdienst ein wichtiges Gesprächsthema. Es ist eine Konzentration der im Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Darmstadt anfallenden Haftsachen beim Amtsgericht Darmstadt geplant. Das Amtsgericht Darmstadt soll zukünftig insbesondere für die Amtsgerichte Bensheim, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt und Rüsselsheim den Bereitschaftsdienst für Haftvorführungen nach der Strafprozessordnung am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen in Vertretung wahrnehmen. Denn Amtsgerichte müssen über die üblichen Dienstzeiten hinaus grundsätzlich zwischen 6:00 und 21:00 Uhr einen Bereitschaftsdienst anbieten.
Der richterliche Bereitschaftsdienst ist für unaufschiebbare Geschäfte, das heißt Eilfälle mit besonderer Dringlichkeit zuständig, deren Entscheidung nicht bis zum Beginn der regulären Geschäftszeiten warten kann. Dazu gehören unter anderem Haftsachen, das heißt Strafsachen, bei denen der Beschuldigte dem Haftrichter spätestens bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages vorzuführen ist. Um diese Konzentration des Bereitschaftsdienstes beim Amtsgericht Darmstadt umzusetzen, wird in einem nächsten Schritt die Justizzuständigkeitsverordnung entsprechend geändert.
Anlässlich der geplanten Zentralisierung der Haftsachen in Darmstadt erörterte Justizstaatssekretärin Tanja Eichner mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Darmstadt Markus Herrlein auch finanzielle Fragestellungen zu der am 1. August 2023 in Kraft getretenen Verordnung über finanziellen Ausgleich bei Rufbereitschaft für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur pauschalen Abgeltung des Rufbereitschaftsdienstes. Die Verordnung sieht für die Zeit des Rufbereitschaftsdienstes grundsätzlich vor, dass Richterinnen und Richter einen zusätzlichen pauschalen finanziellen Ausgleich in Höhe von 4,20 Euro je Stunde erhalten. Daneben wird eine Pauschale im Falle der Heranziehung zur Arbeit gezahlt: Die Pauschale für ein Tätigwerden in der Dienststelle während des Rufbereitschaftsdienstes beträgt 25 Euro, für ein Tätigwerden außerhalb der Dienststelle 20 Euro zuzüglich Fahrtkosten.
„Ich danke dem Amtsgericht Darmstadt für die Bereitschaft zur Übernahme der im Bereitschaftsdienst anfallenden Haftsachen. Es freut mich außerordentlich, dass es zudem gelungen ist, über eine neue Verordnung eine finanzielle Anerkennung für den Rufbereitschaftsdienst in Hessen zu schaffen. Denn die zusätzliche Arbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeiten dient dem umfassenden Rechtsschutz der hessischen Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Justizstaatssekretärin Tanja Eichner abschließend.