Hessen verfügt über ein bundesweit vorbildliches und mittlerweile flächendeckend ausgebautes Netz von justiznahen Vereinen, die Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter professionell beraten.
Die Kasseler Hilfe ist eine professionelle Beratungseinrichtung im Landgerichtsbezirk Kassel und wurde vor 30 Jahren als dritte hessische Opferhilfeeinrichtung auf Initiative des Landes Hessen als Verbandsverein nach dem Vorbild der Hanauer Hilfe gegründet. Die Zuständigkeit erstreckt sich über den gesamten Gerichtsbezirk Kassel und umfasst die Stadt Kassel und die Landkreise Kassel, Schwalm-Eder, Werra-Meißner sowie Teile des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Im Landgerichtsbezirk sind die Amtsgerichte Eschwege, Fritzlar, Kassel, Korbach und Melsungen angesiedelt.
„Wer Opfer von Gewalt und Straftaten wird, ist nicht allein. Betroffene und ihre Angehörigen müssen von der Gesellschaft und vom Staat bestmöglich unterstützt werden, um körperliche und seelische Verletzungen bewältigen zu können. Der hessischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, in dieser Situation zu unterstützen und die Rechte der Opfer weiter zu stärken. Das Land Hessen ist im Bereich der Opferhilfe sehr gut aufgestellt. Wir verfügen über ein vorbildliches Netz an Opferberatungsstellen, die flächendeckend in Hessen engagiert und professionell betrieben werden. Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Opferhilfen sind eng mit der Justiz verbunden und gehören an ihren Standorten fest zum Justizangebot dazu. Die Kasseler Hilfe hat bei der Unterstützung der Betroffenen der Amokfahrt in Volkmarsen eine wichtige Rolle übernommen. Die Opfer und Angehörigen wurden von Anfang an beraten und mit Organisationen vor Ort vernetzt. Auch während der Hauptverhandlung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kasseler Hilfe die Betroffenen unterstützt und begleitet“, erklärte der Hessische Justizminister Roman Poseck bei seinem heutigen Besuch bei der Kasseler Hilfe.
Steigende Zuwendungen für Opferberatungsstellen
„Das Land Hessen hat die Opferberatungsstellen in den vergangenen Jahren mit steigenden Zuwendungsmitteln bedacht. So standen im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von 760.200 Euro zur Verfügung, im Jahr 2019 insgesamt 910.200 Euro und seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den Opferhilfevereinen jährlich 1.410.200 Euro bereitgestellt. Damit erhöht sich die Zuwendungsquote auf circa 75 Prozent, was die Vorstände der Beratungsstellen deutlich entlastet. Zudem zeigt die Erhöhung der finanziellen Mittel, dass die Opferhilfe und der Opferschutz einen hohen Stellenwert in der hessischen Justiz einnehmen. Der Verein Kasseler Hilfe erhält für die Durchführung der Opfer- und Zeugenhilfe auch für dieses Jahr eine finanzielle Unterstützung des Landes in Höhe von 156.000 Euro“, so Hessens Justizminister weiter.
Im Jahr 2022 nahmen 423 Personen (2021: 509 Personen) in 326 Fällen (2021: 369 Fälle) das Angebot einer Beratung oder Begleitung durch die Kasseler Hilfe in Anspruch. Es gab sowohl einmalige Gespräche als auch regelmäßige Besuche. Insgesamt 188 Personen (2021: 174 Personen) wurden von der Kasseler Hilfe im Zeugenzimmer betreut, davon wurden 60 Personen (2021: 39 Personen) während der Zeugenvernehmung in den Zeugenstand begleitet.
Zeugenbetreuung / Zeugenzimmer im Gerichtsgebäude Kassel
Seit 1999 ist das Angebot des Zeugenzimmers im Amtsgericht Kassel ein fester Bestandteil der Kasseler Hilfe. Täglich von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr von einer Mitarbeiterin besetzt, bietet es Zeuginnen und Zeugen einen Ort in der Nähe der Gerichtssäle und dennoch abseits, um Schutz zu gewähren. Im 1. Stock gelegen, vor dem Flur der Gerichtssäle des Amts- und Landgerichtes, hat man einen guten Überblick über den Eingangsbereich des Gerichts. Für die Opfer kann es wichtig sein, das Kommen und Gehen der Menschen von dort aus zu überblicken, z.B. bei Anhörungen vor dem Familiengericht in Sachen häuslicher Gewalt oder bei dazu stattfindenden Strafprozessen, meist wegen Körperverletzungsvorwürfen oder sexueller Gewalt.
Die hessischen Gerichtsstandorte verfügen über ein flächendeckendes Netz an Zeugenzimmern. In den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg und Wiesbaden sind gesonderte Räumlichkeiten für geladene Zeuginnen und Zeugen eingerichtet.
„Ein Gebot der Mitmenschlichkeit“
Der Hessische Justizminister erklärte, dass das Zeugenzimmer für das Opfer eine Rückzugsmöglichkeit bietet, um sich mental auf die Prozesssituation einstellen zu können. „Sie dienen zudem zur Verkürzung möglicher Wartezeiten und auch dazu, etwaige Begegnungen mit der Täterin oder mit dem Täter oder dessen Angehörigen auf dem Gerichtsflur zu vermeiden. Die Zeugenzimmer sind darüber hinaus kindgerecht eingerichtet, so dass dadurch auch die Betreuung der Kleinsten erleichtert wird.“
„Mein Besuch bei der Kasseler Hilfe hat gezeigt, dass Betroffene breite Unterstützungsmöglichkeiten erhalten, um mit den oftmals extrem belastenden Erfahrungen umgehen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen und sollen bei ihrer Aufgabe parteiisch sein und ganz auf der Seite der Opfer stehen. Die Kasseler Hilfe gründet sich auf ein starkes ehrenamtliches Engagement. Opferberatung und Zeugenbegleitung sind in einem humanen Rechtsstaat unverzichtbar. Sie sind auch ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Ich danke allen Beteiligten, die sich so leidenschaftlich für die Interessen der Opfer sowie der Zeuginnen und Zeugen einsetzen“, führte Roman Poseck abschließend aus.