Hessens Justizminister Roman Poseck hat heute anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Kasseler Hilfe e.V. ein Grußwort gehalten und führte dabei in Kassel aus:
„Es freut mich, bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr die Kasseler Hilfe zu besuchen. Im April habe ich dem Verein eine Zuwendung zur Durchführung der Opfer- und Zeugenhilfe in Höhe von 156.000 Euro überreicht. Auch heute gibt es einen Grund zur Freude: Die Kasseler Hilfe feiert ihr 30-jähriges Jubiläum. Sie wurde 1993 als dritte hessische Opferhilfe eingerichtet und berät und unterstützt seitdem professionell Betroffene. Wer Opfer von Gewalt oder Straftaten wird, bedarf eines besonderen Schutzes des Rechtsstaates. Nach so einem einschneidenden Erlebnis befinden sich die Opfer oft in Ausnahmesituationen. An dieser Stelle muss auch der Staat helfen, die physischen und psychischen Folgen zu verarbeiten. Das Hessische Ministerium der Justiz hat daher bereits vor fast 40 Jahren die erste professionelle Opferberatungsstelle in Hanau gegründet, die sich ausschließlich um Opfer und Zeugen von Gewalt und Straftaten kümmert. Dieses Erfolgsprojekt wurde nach und nach erweitert, sodass Hessen heute über ein bundesweit vorbildliches und flächendeckend ausgebautes Netz von justiznahen Vereinen verfügt. Die Kasseler Hilfe ist für den gesamten Landgerichtsbezirk Kassel zuständig und hat mit ihrer Tätigkeit über die Region hinaus Anerkennung erworben. Auch ihre Zusammenarbeit mit weiteren Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Opfern trägt zum Erfolg der Kasseler Hilfe bei. Opferberatung und Zeugenbegleitung sind in einem humanen Rechtsstaat unverzichtbar. Sie sind auch ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Ich danke dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes ehrenamtliches und hauptberufliches Engagement.“
Unterstützung durch Land
Der Minister betonte zudem, dass das Land Hessen die Opferhilfevereine auch finanziell unterstützt. „Die hessische Landesregierung hat die Opferberatungsstellen in den vergangenen Jahren mit steigenden Zuwendungsmitteln bedacht. So standen im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von 760.200 Euro zur Verfügung und im Jahr 2019 insgesamt 910.200 Euro. Seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den Opferhilfevereinen jährlich 1.410.200 Euro bereitgestellt. Die Erhöhung der finanziellen Mittel macht auch deutlich, dass die Opferhilfe und der Opferschutz einen hohen Stellenwert in der hessischen Justiz einnehmen. Der Verein Kasseler Hilfe erhält seit 2020 für die Durchführung der Opfer- und Zeugenhilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes in Höhe von 156.000 Euro. Auch für das kommende Jahr kann ich Ihnen diese Unterstützung zusagen. Wir werden darüber hinaus alles daran setzen, dass die Opferhilfevereine auch mittelfristig eine angemessene finanzielle Ausstattung erhalten. Auch in Zeiten knapper Kassen und großer haushalterischer Herausforderungen müssen Opferschutz und Opferhilfe Priorität haben“, so Hessens Justizminister abschließend.
Im Jahr 2022 nahmen 423 Personen (2021: 509 Personen) in 326 Fällen (2021: 369 Fälle) das Angebot einer Beratung oder Begleitung durch die Kasseler Hilfe in Anspruch. Es gab sowohl einmalige Gespräche als auch regelmäßige Besuche. Insgesamt wurden 188 Personen (2021: 174 Personen) von der Kasseler Hilfe im Zeugenzimmer betreut, davon wurden 60 Personen (2021: 39 Personen) während der Zeugenvernehmung in den Zeugenstand begleitet.