Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat am 4. November 2019 gemeinsam mit den Nichtregierungsorganisationen HateAid und ichbinhier sowie der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) die Kooperation #KeineMachtdemHass zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz abgeschlossen.
Mit Radio/Tele FFH, dem Hessischen Rundfunk und der Werbegesellschaft Extra Tip hat die Kooperation wichtige Medienpartner hinzugewonnen, die dank ihrer Reichweite eine noch breitere Öffentlichkeit erreichen. Die Universität Kassel hat sich der Kooperation angeschlossen und damit auch wissenschaftliche Aspekte in die Arbeit eingebracht. Mit der Initiative „Offen für Vielfalt – Geschlossen gegen Ausgrenzung“ wurden die zivilgesellschaftlichen Partner HateAid und ichbinhier gestärkt.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Ich freue mich, dass die Kooperation #KeineMachtdemHass mittlerweile so breit aufgestellt ist und immer wieder unterschiedliche Institutionen Interesse bekunden, dem Netzwerk beizutreten. Damit wird einmal mehr klar, dass Hass und Hetze ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, was wir auch nur gemeinsam angehen können. Mit der breit aufgestellten Kooperation gilt es zu zeigen, dass jede oder jeder egal aus welcher Berufsgruppe gleichermaßen von Hate Speech betroffen sein kann. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie erschreckend gezeigt, dass Hass und Hetze nicht nur im Netz, sondern auch auf der Straße gefährlich werden können. Wir wollen mit der Kooperation die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren und den Hatern klare Kante zeigen. Ziel ist es, Hasskommentare zu melden, die Täter zu identifizieren und vor Gericht zu stellen. Damit das gelingen kann, ist neben einem rechtspolitischen Rahmen auch die gesellschaftliche Unterstützung notwendig – beispielsweise mit Hilfe der App ‚MeldeHelden‘. Mit dieser können straffällige Kommentare unkompliziert gemeldet werden und Betroffene haben die Möglichkeit Opferberatung in Anspruch zu nehmen.“
Staatsanwaltschaften sollen unterstützt werden
Die Verfahrenszahlen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) zeigen, dass das Problem von Hass und Hetze virulent ist: Die ZIT hat im Rahmen der Kooperation #KeineMachtdemHass bislang über 6000 Meldungen strafrechtlich überprüft. Davon wurde in über 2200 Fällen eine strafrechtliche Relevanz bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesen über 2200 Ermittlungsverfahren konnten bislang über 800 Tatverdächtige bundesweit identifiziert werden. Weniger als zehn Prozent der Tatverdächtigen kommt aus Hessen.
„Wichtig ist dabei auch, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte effektive Werkzeuge bekommen, um die Täter zu identifizieren. Hierzu können verschiedene Wege führen, beispielsweise eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken, die Pflicht zur Speicherung des ‚Last Logins‘ und das Marktortprinzip, also die Pflicht der sozialen Medien, sich an das inländische Recht zu halten und nicht auf ihr Heimatrecht zu verweisen. Bei Straftaten, die mittels Internet begangen werden, stellt die IP-Adresse des Täters regelmäßig den einzigen, immer aber den ersten, effizientesten und schnellsten Ermittlungsansatz dar. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber laufen die Ermittlungen wegen Hate Speech weitgehend ins Leere, weil keine anderen Spuren vorhanden sind. Der Ermittlungsansatz „IP-Adresse“ kann durch keinen alternativen Spurenansatz ersetzt werden. Ich fordere deshalb, dass mit der Vorratsdatenspeicherung die Ermittler die Möglichkeit erhalten, zumindest schwere Fälle von Hasskriminalität über die IP-Adresse der Täter aufzuklären. Zudem trete ich dafür volksverhetzende Inhalte in geschlossenen Gruppen zu bestrafen. Bislang ist es kein Straftatbestand der Volksverhetzung, wenn diese außerhalb der Öffentlichkeit, beispielsweise in einer privaten Chatgruppe stattfand. Das muss sich dringend ändern. Darüber hinaus müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen an die digitale Welt angepasst werden, insbesondere wenn es um den Schutz der Betroffenen geht“, betonte die Justizministerin.