„Heute vor 75 Jahren hat Ludwig Erhard den Grundstein für die soziale Marktwirtschaft gelegt. Am 20. Juni 1948 trat die Währungs- und Preisreform in Kraft. Die heutige Rechtssetzung entfernt sich immer weiter von marktwirtschaftlichen Grundprinzipien. Das ist bedenklich. Den Unternehmen werden zunehmend umfassende gesellschaftliche und politische Aufgaben auferlegt. Dies geht in der Regel mit bürokratischen Zusatzaufwänden und Nachteilen im internationalen Wettbewerb einher. Die Gesetzgebung sollte wieder stärker das unternehmerische Interesse am wirtschaftlichen Erfolg berücksichtigen und unternehmerische Freiheit nicht immer weiter beschneiden. Es ist sachfremd, die Verbesserung der Welt in den Mittelpunkt der Vorgaben unternehmerischen Handelns zu stellen. Die Politik darf ihre Aufgaben nicht auf diesem Wege an die Unternehmen outsourcen. Regeln müssen sein, aber sie müssen die Grundprinzipien wirtschaftlichen Handelns achten und Aufwände begrenzen,“ führte Roman Poseck heute im Rahmen seiner Rede zu dem Thema „Anforderungen an Recht und Justiz aus unternehmerischer Perspektive“ bei der Konferenz der Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen in Frankfurt am Main aus. Veranstalter der dreitägigen Konferenz ist das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristen (diruj).
Als Beispiele aus der aktuellen Diskussion verwies der Minister auf das Hinweisgeberschutzgesetz und die europäischen Überlegungen für ein neues Lieferkettensorgfaltsgesetz. „Dank des Eingreifens des Landes Hessen konnte das Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden noch deutlich unternehmerfreundlicher gestaltet werden. So müssen die Unternehmen entgegen der Planungen der Berliner Ampel-Mehrheit nun doch keine kostspieligen anonymen Meldekanäle einrichten. Auch der Vorrang interner Meldewege wurde gestärkt. Bezüglich des Lieferkettensorgfaltsgesetzes muss alles dafür getan werden, dass die neuen Pläne der EU so nicht umgesetzt werden. Diese Aufgabe obliegt vor allem der Bundesregierung. Ansonsten entstünden für unsere Unternehmen bei internationalen Lieferketten unvertretbare Haftungsrisiken. Das seit Januar geltende deutsche Lieferkettengesetz müsste noch einmal erheblich verschärft werden. Die Vorschläge der EU sind nicht praxistauglich. Es muss verhindert werden, dass sich europäische Unternehmen von wichtigen internationalen Märkten zurückziehen müssen, weil sie mit nicht erfüllbaren Anforderungen und hohen Risiken belastet werden. Wir dürfen unsere Unternehmen nicht durch immer neue rechtliche Anforderungen im Wettbewerb benachteiligen. Auch nach 75 Jahren gilt es, die von Ludwig Erhard begründete soziale Marktwirtschaft zu bewahren. Sie war, ist und bleibt Erfolgsgarant“, erklärte Roman Poseck.
Hinsichtlich der Anforderungen der Unternehmen an die Justiz verwies der Minister unter anderem auf den hohen Grad der Spezialisierung der Gerichte in Hessen und die Stärkung der Justiz mit 500 zusätzlichen Stellen im Rahmen des hessischen Pakts für den Rechtsstaat. „Mit der internationalen Kammer für Handelssachen haben wir beim Landgericht Frankfurt am Main bereits einen wichtigen Spruchkörper für wirtschaftlich bedeutsame Streitigkeiten zwischen Unternehmen eingerichtet. Dieses Angebot wollen wir ausweiten, um den Justizstandort im Interesse der Beteiligten zu stärken. Ich unterstütze ausdrücklich den aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der die Einrichtung von Commercial Courts auf der Ebene der Oberlandesgerichte vorsieht“, sagte der Minister abschließend.