Justitia vor Bücherregal

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Land öffnet Zugang für externe Bewerberinnen und Bewerber

Justizministerin: „Berufe in der Justiz haben gerade in der Pandemie deutlich an Attraktivität gewonnen.“

Voraussichtlich zum Beginn des Jahres 2022 sollen in Hessen erstmals externe Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit erhalten, sich zu Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern weiterzubilden. Zuvor war dieser Weg nur Personen offen, die bereits vorher einen anderen Justizberuf erlernt und ausgeübt haben. Die hessische Justiz reagiert damit auf einen gestiegenen Bedarf an Nachwuchskräften für den Gerichtsvollzieherdienst.

Rechtsgrundlagen für die Zulassung sollen im Herbst 2021 verabschiedet werden

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sagte herzu: „Mit der Öffnung des Gerichtsvollzieherberufs auch für Externe erhöhen wir die Attraktivität dieses spannenden, vielseitigen und auch rechtsstaatlich wichtigen Berufs. Wir freuen uns über Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Ausbildung und Berufserfahrung beispielsweise aus dem juristischen, dem bankfachlichen oder dem kaufmännischen Bereich verfügen.“

Während der Weiterbildungsmaßnahme von insgesamt 26 Monaten erhalten die externen Bewerberinnen und Bewerber ein Entgelt in Höhe von rund 2.700,00 Euro (brutto) monatlich (analog zur Entgeltgruppe 5 Stufe 2 Tarifvertrag Hessen) zuzüglich eventueller Zulagen. Parallel werden auch die Rahmenbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber aus der Justiz, die sich für eine Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin beziehungsweise zum Gerichtsvollzieher entscheiden, verbessert. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die Rechtsgrundlagen für die Zulassung der externen Bewerberinnen und Bewerber sollen im Herbst 2021 verabschiedet werden.

„Berufe in der Justiz haben gerade in der Pandemie deutlich an Attraktivität gewonnen. Bei der Justiz ist Vielseitigkeit und Sicherheit der Trumpf. Gerade der Beruf der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers bietet hohe Flexibilität und spannende Aufgaben und dies nicht nur am Schreibtisch“, sagte Eva Kühne-Hörmann abschließend.

Hintergrund

In Hessen sind rund 330 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig. Sie sind als selbstständige Organe der Rechtspflege mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut. Die Beamtinnen und Beamten sind oft im Außendienst tätig und organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.

Bisher können nur besonders geeignete Beamtinnen und Beamten des allgemeinen (mittleren) Justizdienstes sowie Justizfachangestellte an der Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher teilnehmen.

Damit die externen Bewerberinnen und Bewerber die Weiterbildung als Beschäftigte des Landes Hessen durchlaufen können, sind unter anderem Änderungen des hessischen Beamtenrechts erforderlich, die durch das geplante „Dritte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ voraussichtlich im Herbst 2021 erfolgen sollen.