Hessen hat im Juli einen Beauftragten für die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingerichtet. Damit hat die hessische Landesregierung auf den stetigen Anstieg von Straftaten gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ*) reagiert. In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 geht ein deutschlandweiter Anstieg der Straftaten im Themenfeld „sexuelle Orientierung“ von 870 im Jahr 2021 auf 1.005 im Jahr 2022 hervor, eine Zunahme um über 15 Prozent. Es ist außerdem von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da Straftaten in diesem Kontext oftmals gar nicht erst angezeigt werden.
Toleranzversprechen muss gestärkt werden
Hessens Justizminister Roman Poseck erklärte in Wiesbaden: „Angriffe, Bedrohungen und Beleidigungen, denen Mitglieder der LSBTIQ*-Community immer wieder und inzwischen verstärkt ausgesetzt sind, sind unerträglich und dürfen von dem Rechtsstaat nicht hingekommen werden. Es handelt sich um Angriffe auf die persönliche Freiheit und die Vielfalt unserer Gesellschaft. Das Toleranzversprechen unseres Grundgesetzes muss gerade in Zeiten der Zunahme extremer Kräfte am rechten Rand gestärkt werden. Zur Verteidigung dieser fundamentalen Werte ist es wichtig, den aufgezeigten Entwicklungen frühzeitig und konsequent entgegenzutreten. Mit der Einrichtung eines Beauftragten für die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten haben wir in Hessen ein klares Zeichen gesetzt. Auch einzelne andere Bundesländer haben bereits Ansprechpersonen und Beauftragte bei den Strafverfolgungsbehörden eingerichtet, um auf die besorgniserregende Entwicklung zu reagieren. Hessen regt in der kommenden Justizministerkonferenz am 10. November an, die vorhandenen Strukturen zu bündeln und zu vernetzen. Ziel soll es sein, ein möglichst einheitliches Schutzniveau zu erreichen, Fachwissen zu verbreiten und gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren. Die gemeinsame Netzwerkarbeit ist wichtig, um das Phänomen queerfeindlicher Gewalt angemessen in den Blick zu nehmen. Es soll sowohl behördenintern als auch gegenüber der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass entsprechende Taten nicht als Bagatelldelikte hingenommen, sondern mit aller Konsequenz geahndet werden. Auch den Betroffenen wird dadurch verdeutlicht, dass ihre individuelle Freiheit geschützt wird, und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Hessen geht mit der Initiative im Kampf gegen queerfreindliche Angriffe voran.“
Der hessische Beauftragte für die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten ist Staatsanwalt Dr. Nils Lund, Pressesprecher bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Er gehört der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) an, bei der die Stelle des Beauftragten angesiedelt ist. Als Beauftragter nimmt er folgende Aufgaben wahr:
- Zentraler Ansprechpartner für die Polizei, insbesondere für die dort bereits etablierten LSBTIQ*-Ansprechpersonen, und für Einrichtungen aus der Community.
- Vernetzung innerhalb der Community durch Öffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an Veranstaltungen.
- Justizinterner Ansprechpartner für Zweifelsfragen und Besonderheiten bei der Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten.
- Hinwirken auf eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Bearbeitung queerfeindlicher Delikte.