Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Land setzt Schiedsamtswesen auf die Tagesordnung

Justizminister Roman Poseck: „Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen großen Beitrag für den Rechtsfrieden. Ich werde deshalb eine mögliche Ausweitung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedspersonen zum Thema der nächsten Justizministerkonferenz machen.“

Auf Antrag Hessens wird sich die nächste Justizministerkonferenz am 10. November mit dem Schiedsamtswesen befassen. Anlässlich der Vorstellung der hessischen Initiative erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck:

„Das Schiedsamtswesen ist ein Glücksfall für unsere Gesellschaft. Es stellt einen unverzichtbaren Teil unseres Rechtsstaats dar. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen großen Beitrag für den Rechtsfrieden. Sie sind hoch engagiert, kompetent und vor Ort verankert. Ihr erfolgreiches Wirken führt auch zu spürbaren Entlastungseffekten für die Justiz. Eine einvernehmliche Streitbeilegung, wie sie von den Schiedspersonen angeregt und vermittelt wird, liegt zumeist im allseitigen Interesse.

Mit meiner Initiative möchte ich zum einen die politische Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Schiedsamtswesens lenken. Zum anderen möchte ich eine Diskussion über eine Ausweitung der außergerichtlichen Streitbeilegung anstoßen. Zum Aufgabenbereich der Schiedspersonen kann auch die einer Klage vorgeschaltete Streitschlichtung gehören, die bis zu Streitwerten von 750 Euro verpflichtend vorgegeben werden kann. Dieser Betrag und die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 15a Abs. 1 EGZPO gelten seit mehr als 20 Jahren unverändert. Es ist an der Zeit, über eine Anhebung dieser bundeseinheitlichen Wertgrenze nachzudenken. Die Inflation in den vergangenen Jahren, aber auch die aktuelle Diskussion über die Verschiebung der Streitwertgrenze zwischen Amts- und Landgerichten sprechen dafür, auch diese Wertgrenze für die außergerichtliche Streitbeilegung anzupassen, also anzuheben.

Dadurch würde ein Signal für eine Ausdehnung der außergerichtlichen Streitschlichtung gesetzt. Das Aufgabengebiet der Schlichtungsstellen könnte dann durch entsprechende landesrechtliche Umsetzungsvorschriften erweitert werden. Ich freue mich sehr, dass sich die Justizministerkonferenz erstmals seit langer Zeit und möglicherweise sogar zum allerersten Mal mit dem wertvollen Wirken der Schiedspersonen befassen wird. Das Ehrenamt verdient die Unterstützung der Politik.“

Zum Schiedsamt

Das Schiedsamtswesen hat in Deutschland eine große Tradition. Seit fast 200 Jahren schlichten Schiedsfrauen und Schiedsmänner außergerichtliche Konflikte. In Hessen gibt es in jeder Gemeinde Schiedsämter. Überwiegend haben auch die anderen Bundesländer Schiedsämter eingerichtet. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen suchen Beteiligte oft nach einer gerichtlichen Lösung. Diese Konflikte müssen aber nicht immer zwingend vor einem Gericht ausgetragen werden. Schiedsämter bieten hierfür eine gute Alternative. Die Schiedspersonen können bei der Befriedung von Streitigkeiten unmittelbar vor Ort schnell, kostengünstig und kompetent Hilfestellungen geben. Mit ihrer Unterstützung können die Hintergründe der Streitigkeiten aufgeklärt, Missverständnisse ausgeräumt und die Konflikte vielfach einvernehmlich bereinigt werden.