Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Neue Strafvorschrift für das Leugnen des Existenzrechts Israels gefordert

Am 7. Oktober 2023 wurde der Staat Israel Opfer eines brutalen und menschenverachtenden terroristischen Überfalls, der durch nichts zu rechtfertigen ist.

Im Nachgang kam es, auch in zahlreichen deutschen Städten, zu Demonstrationen, anlässlich derer das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet bzw. zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen wurde. Äußerungen mit derartigem Inhalt werden auch massenhaft in den sozialen Medien verbreitet.

Initiative für die kommende Justizministerkonferenz

Justizminister Roman Poseck hat heute in Wiesbaden seine Initiative „Konsequenter strafrechtlicher Schutz jüdischen Lebens in Deutschland“ für die kommende Justizministerkonferenz am 10. November in Berlin vorgestellt:

„Es gibt in unserer Gesellschaft und auf unseren Straßen infolge der schrecklichen Terrorangriffe auf Israel Entwicklungen, die unter keinen Umständen hingenommen werden dürfen. Wir stehen fest an der Seite Israels. Auch unser Rechtsstaat muss den Schutz Israels und des jüdischen Lebens mit aller Konsequenz durchsetzen. Ich möchte die Entwicklungen zum Thema der nächsten Justizministerkonferenz am 10. November machen. Ich erwarte ein klares Signal der Justizministerkonferenz. Außerdem möchte ich auch einen Austausch darüber führen, ob unsere rechtlichen Instrumente ausreichend sind, um auf die aktuellen Entwicklungen mit der notwendigen Härte zu reagieren. Dabei gehört vor allem auch das geltende Strafrecht auf den Prüfstand. Mit den Strafvorschriften der Volksverhetzung und des Billigens von Straftaten enthält dieses bereits einschlägige Delikte.“

Die hessische Initiative zur Justizministerkonferenz schlägt insbesondere die Schaffung einer Strafbarkeit für das Leugnen des Existenzrechts Israels vor. Im geltenden deutschen Strafrecht besteht hier eine Strafbarkeitslücke. Nach der aktuellen Rechtslage wird der öffentliche Friede zwar unter verschiedenen Blickwinkeln geschützt. So können Äußerungen auch im Zusammenhang mit den Überfällen auf Israel etwa als Volksverhetzung, als Billigung von Straftaten oder als Öffentliche Aufforderung zu Straftaten strafbar sein. Demgegenüber ist die Leugnung des Existenzrechts Israels bislang nicht unter Strafe gestellt. Davon gehen jedoch erhebliche Gefahren aus – nicht nur für den öffentlichen Frieden, sondern auch für die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass das Existenzrecht Israels in Deutschland öffentlich in Frage gestellt wird. Die Existenz und der Schutz Israels sind bei uns Staatsräson. Das Leugnen des Existenzrechts Israels ist die Grundlage für widerwärtige und hoch gefährliche Ideologien; es dient als Legitimation für Gewalt, Terror und Krieg. An dieser Stelle sollte auch unser Strafrecht ein klares Stoppschild zeigen und unmissverständlich deutlich machen, dass derartige Ansichten und Äußerungen nicht geduldet werden und auch nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sind. Dies muss auf öffentlichen Plätzen, bei Veranstaltungen und in den sozialen Medien gleichermaßen gelten“, führte Roman Poseck abschließend aus.