Justizminister Roman Poseck spricht im Bundesrat zum Justizstandortstärkungsgesetz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Roman Poseck spricht im Bundesrat zum Gesetzentwurf eines Justizstandortstärkungsgesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 374/23) zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch die Einführung von Commercial Courts und englischsprachiger Verhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit eingebracht.

Justizminister Roman Poseck führte zum Gesetzentwurf im Bundesrat aus: „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nun Vorschläge aufgreift, die Hessen und andere Bundesländer schon seit längerem verfolgen. Mit der Einführung von Commercial Courts und der Öffnung der Zivilgerichte für englischsprachige Verhandlungen steigern wir die internationale Konkurrenzfähigkeit des Justizstandorts Deutschland. Wir verfügen über ein in der Welt für seine Effizienz und Leistungsfähigkeit bekanntes Rechtssystem, das vielen anderen Ländern schon als Vorbild gedient hat und der Wirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit bietet. Da angesichts der Globalisierung der Wirtschaft Verträge häufig in englischer Sprache geschlossen werden, besteht allerdings auch ein Bedürfnis danach, juristische Auseinandersetzungen über solche Verträge in der Vertragssprache zu führen. Derzeit werden wirtschaftliche Großstreitigkeiten daher oft vor privaten Schiedsgerichten oder in solchen Staaten verhandelt, die englischsprachige Verhandlungen jetzt schon vorsehen. Mit dem Gesetzesentwurf werden dafür auch in Deutschland die Weichen gestellt. Dadurch kann es gelingen, den deutschen Justizstandort nachhaltig attraktiver zu gestalten.“

Mit der Einführung von Commercial Courts steigern wir die internationale Konkurrenzfähigkeit des Justizstandorts Deutschland.

Roman Poseck Justizminister

Der Minister stellte folgende Kritikpunkte heraus: „Der Bund sollte die Zuständigkeiten der Commercial Courts nicht auf bestimmte Sachgebiete verengen und somit den Gestaltungsspielraum der Länder einschränken. Den Ländern sind die Expertisen und Bedürfnisse der Rechtspraxis durchaus bekannt, sodass sie eigenständig in der Lage sind, sachgerechte Zuständigkeiten der Commercial Courts zu bestimmen und sich dabei untereinander auch abzusprechen.

Außerdem sollte parallel auch der Geltungsbereich des AGB-Rechts in den Blick genommen werden. Die umfassende Geltung des AGB-Rechts auch im unternehmerischen Verkehr ist nach Ansicht aller Expertinnen und Experten ein Hemmschuh für die Wahl des deutschen Rechts und des Rechtsstandorts Deutschland. Sie führt nicht selten zum Weg in die Schweiz. Hier gilt es, das AGB-Recht auf das richtige Maß zurückzuführen. Das heißt: Schutz dort, wo er notwendig ist. also für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für kleinere und mittelständische Unternehmen; dagegen Verzicht auf den Schutz bei größeren Unternehmen und großen Transaktionen. Durch eine parallele Reform des AGB-Rechts könnte das heute hier zu beratende Vorhaben deutlich mehr Wirkung entfalten. Deshalb äußere die klare Bitte an den Bund, sich auch dieses Themas nun anzunehmen.“

Commercial Courts in Hessen

„Hessen hat für die Einrichtung von Commercial Courts bereits vor Jahren eine Basis geschaffen. Seit 2018 können am Landgericht Frankfurt am Main mit der Kammer für internationale Handelssachen grenzüberschreitende Streitigkeiten in Englisch verhandelt werden. Dafür waren drei zusätzliche Richterstellen geschaffen worden. Die bestehende Kammer für internationale Handelssachen soll am Landgericht Frankfurt fortbestehen. Darüber hinaus wollen wir die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Commercial Court einrichten und damit auch den hessischen Wirtschafts- und Justizstandort Frankfurt weiter stärken“, erklärte Justizminister Roman Poseck abschließend.