In den hessischen Justizvollzugsanstalten werden spätestens sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt beim sogenannten Projekt „Übergangsmanagement“ (§ 16 Abs. 1 HStVollzG) Vorbereitungen getroffen, um Gefangenen unter anderem eine Wohnung und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu vermitteln. Die Justizvollzugsanstalten arbeiten hierbei unter anderem mit Behörden und Stellen der Sozialen Dienste, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht, der freien Straffälligenhilfe, den Jobcentern sowie mit den Trägern der Sozialversicherung und der Sozialhilfe zusammen, um einen bestmöglichen Übergang der Betreuung zu gewährleisten. Die Justizvollzugsanstalt Kassel I und deren Zweiganstalt werden bei der Durchführung des „Übergangsmanagements“ von dem Verein Soziale Hilfe Kassel e.V. unterstützt.
Justizminister Roman Poseck hat heute der Sozialen Hilfe Kassel e.V. eine Zuwendung in Höhe von 50.000,- Euro für die Durchführung des Projektes übergeben. „Das Übergangsmanagement wird seit April 2007 erfolgreich im hessischen Justizvollzug durchgeführt. Der Vorbereitung einer geordneten Entlassung kommt eine erhebliche Bedeutung für eine erfolgreiche Eingliederung der Gefangenen nach der Haft zu. Ziel ist es, Gefangene mit besonderem Hilfsbedarf bei der Wohnungssuche und bei der beruflichen Integration zu unterstützen. Bewährt hat sich dabei die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe, den Führungsaufsichtsstellen und der freiwilligen Straffälligenhilfe. Für die Justizvollzugsanstalt Kassel I und deren Zweiganstalt wird das Übergangsmanagement bereits seit 2007 erfolgreich durch die Soziale Hilfe Kassel e.V. durchgeführt. Mein Besuch hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit gut funktioniert und das Projekt erfolgreich umgesetzt wird. Die gute Vernetzung der Sozialen Hilfe e.V. Kassel mit der Stadt Kassel und weiteren Einrichtungen zur Wohnraumsuche ist ein großer Vorteil für die Eingliederung der Gefangenen. Gerade das Übergangsmanagement trägt dazu bei, Gefangenen ein straffreies Leben zu ermöglichen und Rückfälle zu vermeiden. Ich möchte mich daher bei allen Beteiligten der Justizvollzugsanstalt Kassel I, deren Zweiganstalt und der Sozialen Hilfe e.V. Kassel für ihren Einsatz zur Durchführung des Projektes bedanken. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Bevölkerung.“
„Es ist mir eine Freude, der Sozialen Hilfe e.V. Kassel heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro für die Durchführung des Übergangsmanagements zu überreichen. Seit vergangenem Jahr werden die Förderungen vollständig aus dem Haushalt des Landes Hessens übernommen. Zwischen 2007 und 2021 erfolgte die Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Haushaltsmitteln des Landes Hessen. Die Investitionen der hessischen Landesregierung sind für einen humanen Strafvollzug und eine gelingende Resozialisierung von Gefangenen sowie den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung“, erklärte Justizminister Roman Poseck bei der Übergabe der Zuwendung in Kassel.
Soziale Hilfe e.V. Kassel
Die Soziale Hilfe e.V. Kassel hilft alleinstehenden, wohnungslosen und haftentlassenen Menschen in Kassel und Umgebung, insbesondere bei der Vermittlung von Wohnraum.
Über 50 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter wirken bei der Umsetzung des umfangreichen Hilfsangebots der Sozialen Hilfe e.V. Kassel mit. Für die Belange wohnungsloser und haftentlassener Menschen engagieren sich 20 hauptamtliche und etwa 30 freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.