Porträtaufnahme Justizministerin Eva Kühne-Hörmann

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Stabsstelle Innenrevision nimmt Arbeit auf

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zu den Aufgaben der Stabsstelle: „Korruptionsbekämpfung noch weiter verbessern!“.

Die Stabsstelle Innenrevision im Hessischen Ministerium der Justiz hat Anfang Februar 2021 die Arbeit aufgenommen. Die Einrichtung der Stabsstelle war Teil des 5-Punkte-Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung und Prävention von Korruption, den die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann als Reaktion auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht vorgestellt hatte.

Eva Kühne-Hörmann erklärte: „Die beispiellosen Vorwürfe gegen einen Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft machen mich noch immer fassungslos. Auch wenn es sich nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis um Taten handelte, die mit hoher krimineller Energie begangen wurden und damit auch nur schwer zu entdecken waren, war es mir besonders wichtig, die Korruptionsbekämpfung weiter zu verbessern. Ich bin froh, dass die Stabsstelle kürzlich mit der Arbeit beginnen konnte.“

Weitreichender Aufgabenbereich

Die Stabsstelle Innenrevision ist als selbständige Organisationseinheit unmittelbar beim Staatssekretär des Hessischen Ministeriums der Justiz angesiedelt. Zu den wesentlichen Aufgaben der Stabsstelle gehören die Überprüfung, Neuausrichtung und Zentralisierung der Innenrevision im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz. Der Schwerpunkt liegt auf der einheitlichen Umsetzung und Überwachung der Vorgaben zur Innenrevision, insbesondere im Hinblick auf Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Die Leitung der Stabsstelle übernimmt ein erfahrener Beamter des Justizministeriums. Die Tätigkeit der Ansprechperson für Korruptionsprävention wird ihm ebenfalls übertragen.

Eva Kühne-Hörmann sagte abschließend: „Die selbständige Einordnung der Stabsstelle Innenrevision in die Geschäftsverteilung und das Organigramm des Hessischen Ministeriums der Justiz unterstreicht die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der neuen Einheit. Gerade bei der wichtigen Arbeit der Korruptionsbekämpfung ist dies von besonderer Bedeutung. Den Bediensteten der Stabsstelle wünsche ich einen guten Start in die neue Tätigkeit.“