Der hessische Pakt für den Rechtsstaat sieht rund 500 zusätzliche Stellen für die hessische Justiz im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/2024 vor, darunter 100 Stellen für Richter und Staatsanwälte. Am gestrigen Tag hat der Richterwahlausschuss seine fünfte und damit letzte Sitzung in diesem Jahr absolviert. Der Richterwahlausschuss beschließt unter dem Vorsitz des Justizministers unter anderem über Neueinstellungen von Richtern und Staatsanwälten. Er ist ein Verfassungsorgan und setzt sich aus Vertretern des Landtages, der Richterschaft und der Rechtsanwaltskammern zusammen.
Justizminister Roman Poseck hat heute in Wiesbaden zur personellen Entwicklung in diesem Jahr ausgeführt:
„Im laufenden Jahr werden in Hessen voraussichtlich 180 Richter und Staatsanwälte in Hessen neu eingestellt werden. Das ist ein absoluter Rekordwert in den vergangenen Jahrzehnten. Der zweithöchste Wert lag 2017 bei 159. 2021 wurden 116 Richter und Staatsanwälte neu eingestellt; 2022 waren es 138. In zwei Jahren konnten die Einstellungszahlen somit um mehr als 55% gesteigert werden. Diese Entwicklung kommt der nach wie vor in Teilen hoch belasteten Justiz zugute. Wir setzen so wichtige Impulse für die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Sehr erfreulich ist auch, dass es gelingt, die Stellen zügig zu besetzen. Die Besetzung der zusätzlichen Stellen des Doppelhaushalts 2023/2024 ist auf einem sehr guten Weg. Die hessischen Staatsanwaltschaften, die vom Stellenaufwuchs in besonderer Weise profitieren, haben unter Einbeziehung der neuen Stellen des Haushalts 2023 aktuell einen kaum noch steigerungsfähigen Stellenbesetzungsgrad von mehr als 97%. Ich danke allen, die an dieser Entwicklung Anteil haben, insbesondere auch den Mitgliedern des Richterwahlausschusses. Auch im kommenden Jahr wollen wir die Sitzungsfrequenz des Richterwahlausschusses mit fünf Sitzungsterminen hochhalten, um wiederum möglichst viele neue Kräfte für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Hessen einzustellen.“
Die Einstellungszahlen sind in den vergangenen Jahren immer wieder Schwankungen unterworfen gewesen. Den niedrigsten Wert in den letzten Jahrzehnten gab es 1995 mit 45 Neueinstellungen; auch 2013 sind lediglich 51 Richter und Staatsanwälte in Hessen neu eingestellt worden. Seit 2016 lagen die Neueinstellungszahlen konstant über 100.
Hohe Bewerbungszahlen aus ganz Deutschland
„Das laufende Jahr belegt, dass sich die hessische Justiz in einem anspruchsvollen Umfeld als attraktiver Arbeitgeber erfolgreich behauptet. Die Zahl der Bewerbungen aus ganz Deutschland ist hoch; auch sie wird im laufenden Jahr voraussichtlich weiter moderat nach oben gehen. Die umfangreichen Maßnahmen, die wir in den letzten Monaten ergriffen haben, zeigen also eine positive Wirkung“, sagte der Minister abschließend.
Zur Abdeckung des hohen personelles Bedarfes und zur Steigerung der Attraktivität der hessischen Justiz als Arbeitgeber wurden in den vergangenen Monaten unter anderem die R-Besoldung verbessert, eine Assessorbrücke zur schnelleren Einstellung eingerichtet, ein flächendeckendes Mentorenprogramm für Berufseinsteiger sowie eine Justizassistenz für Referendare eingeführt und die Mindestnotenanforderungen um einen Punkt auf 15 Punkte in beiden Staatsexamina gesenkt.