Das Diakonische Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim bietet das Projekt „Therapeutische Männergruppe“ an, das sich an erwachsene Männer richtet, die häusliche Gewalt ausgeübt haben. Es handelt sich dabei um eine Gruppe von 6-8 Männern, die 14-tägig zu einem Austausch zusammenkommen. Die Gruppe ist halboffen, das heißt Männer können bei Bedarf aufgenommen werden und den Prozess auch abschließen.
„Die jüngsten Zahlen zur häuslichen Gewalt bestätigen leider einen traurigen Trend. Danach wurden im vergangenen Jahr deutschlandweit fast 180.000 Opfer registriert, was ein Anstieg von 9,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2021 bedeutet. Daher ist es umso wichtiger, dass es Beratungs- und Betreuungsangebote gibt. Das Diakonische Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim bietet für gewalttätige Männer eine ‚therapeutische Männergruppe‘ an. Diese hilft Männern unter anderem, sich mit der Tat auseinanderzusetzen, Verantwortung für das gewalttätige Handeln zu übernehmen und Konfliktmechanismen zu erkennen. Das Angebot ist für die Männer eine notwendige Stütze, um sich in einem geschützten Raum ihren Ängsten und Sorgen zu stellen und mit den Herausforderungen ihrer Lebenssituation gerecht zu werden. Die hier vor Ort geleistete Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist essentiell, um die Täter zu sensibilisieren und bestenfalls Wiederholungstaten zu verhindern. Im vergangenen Jahr wurde die ‚Therapeutische Männergruppe‘ 28 Mal mit 17 Teilnehmern durchgeführt. Die hessische Landesregierung unterstützt das Diakonische Werk bei ihrer Tätigkeit mit einer Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro,“ führte Justizminister Roman Poseck anlässlich des Besuch des Diakonischen Werks Groß-Gerau/Rüsselheim aus.
Der Minister erklärte weiter, dass neben dem Engagement sozialer Einrichtungen auch die Politik in der Verantwortung stehe. „Hierbei gilt es, alle rechtlichen und praktischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Der Hessische Landtag hat gestern auf Initiative der schwarz-grünen Regierungsfraktionen Änderungen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) beschlossen, die unter anderem eine erweiterte Anwendung der elektronischen Fußfessel in Fällen von häuslicher Gewalt vorsieht. Neben dieser gesetzlichen Änderung auf Landesebene habe ich bei der vergangenen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Mai einen Vorschlag zum Einsatz der elektronischen Fußfessel bei der Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen in Fällen häuslicher Gewalt eingebracht. Zum besseren Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern trete ich für eine Änderung von Bundesrecht ein, damit Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes, wie Annäherungsverbote, mithilfe der Fußfessel wirkungsvoller überwacht werden können. Die Justizministerkonferenz hat die hessische Initiative unterstützt und den Bundesjustizminister mit breiter Mehrheit gebeten, diesen Ball aufzunehmen. Wir wollen somit häusliche Gewalt mit Landes- und auf Bundesrecht zugleich bekämpfen. Ziel ist es, dass das Recht ein möglichst umfassendes und ineinandergreifendes Schutzkonzept gewährleistet.“
Sonderdezernate zur Verfolgung von häuslicher Gewalt und Marburger Modell
„In Hessen haben wir Sonderdezernate zur Verfolgung von häuslicher Gewalt flächendeckend bei den hessischen Staatsanwaltschaften und bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt eingerichtet. Diese haben sich bewährt und bestätigen, dass es in Fällen von häuslicher Gewalt auf schnelles Eingreifen vor Ort ankommt. Die Erfahrung der Sonderdezernate sind hilfreich für einen professionellen Umgang mit den Betroffenen, eine effektive Strafverfolgung, aber auch für eine gezielte Weitervermittlung an eine kompetente Hilfeeinrichtung. Darüber hinaus gibt es die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, die bereits 2006 im Hessischen Ministerium der Justiz eingerichtet wurde. Sie organisiert einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Sonderdezernentinnen und Sonderdezernenten. Neben dem fachlichen Austausch bietet das Treffen Gelegenheit zur fachspezifischen Fortbildung. Hessen hat mit dem Marburger Modell eine weitere Maßnahme zur effektiven Strafverfolgung und gleichzeitiger Prävention mittlerweile landesweit ausgerollt.
Der Erfolg des Marburger Modells liegt in dem frühzeitigen Eingreifen der Gerichtshilfe. Diese soll in der Regel innerhalb von fünf Tagen nach dem Vorfall tätig werden. Erfahrungsgemäß sind sowohl die Geschädigten als auch die Beschuldigten kurze Zeit nach der Tat noch empfänglich für Beratungsangebote. Das Opfer ist bereit auszusagen oder Hilfsangebote anzunehmen, ebenso sind die Beschuldigten eher motiviert, sich einem Trainingsprogramm zu unterziehen. Dieses Zeitfenster schließt sich in der Regel sehr rasch. Das schnelle Aufsuchen der Geschädigten und der Beschuldigten durch die Gerichtshilfe signalisiert den Opfern gleichzeitig, dass der Staat etwas zu ihrem Schutz unternimmt. Den Beschuldigten wird vermittelt, dass ihr Handeln nicht toleriert wird und dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist. Zudem sind auch positive Effekte hinsichtlich etwaiger Kinder der Familie zu erwarten, die durch das frühzeitige Auftreten der Gerichtshilfe erfahren, dass das Verhalten der gewaltausübenden Personen Konsequenzen hat und die Opfer Hilfe erfahren. Wir sind in Hessen bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt bereits sehr gut aufgestellt“, so Hessens Justizminister Roman Poseck abschließend.