Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Umstellung auf die elektronische Akte beim Verwaltungsgericht Frankfurt erfolgreich abgeschlossen

Prof. Dr. Roman Poseck: „Mit der elektronischen Akte schaffen wir moderne Arbeitsplätze, flexiblere Arbeitsbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“

Der hessische Justizminister Roman Poseck hat heute das Verwaltungsgericht Frankfurt besucht, um sich mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Dr. Rainald Gerster und der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Gabriele Förster auszutauschen. Anschließend hat der Minister ein Gespräch mit den örtlichen Gremienvertreterinnen und Gremienvertretern geführt.

Justizminister Roman Poseck erklärte anlässlich seines Besuchs: „Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat als größtes hessisches Verwaltungsgericht durch zusätzliche bundesweite Zuständigkeiten eine erhebliche Bedeutung nicht nur für den Standort Rhein-Main. Es ist erfreulich, dass sich beim Verwaltungsgericht Frankfurt trotz einer deutlichen Zunahme an asylrechtlichen Verfahren im Bereich der allgemeinen Verfahren eine Steigerung der Erledigungszahlen abzeichnet. Dies ist dem besonderen Engagement der Beschäftigten vor Ort zu verdanken.“

Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist mit zwölf Kammern, 39 Richterinnen und Richtern sowie 44 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Dienst das größte der fünf erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Hessen. Es ist zuständig für die Stadt Frankfurt sowie für die Landkreise Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis und Main-Taunus-Kreis. Ferner hat das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Zuständigkeit für Asylverfahren betreffend die Stadt Offenbach sowie den Landkreis Offenbach.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt ist zudem bundesweit zuständig für Klagen gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hierbei handelt es sich regelmäßig um umfangreiche Verfahren von hoher Komplexität. So betreffen Klagen gegen das BAFA im Bereich des Außenwirtschaftsrechts oftmals auch sehr technische Fragestellungen. Klagen gegen die BaFin beziehen sich häufig auf große Verfahren mit umfangreichem Vorbringen und komplizierten rechtlichen Problemen aus dem Bereich des Finanzdienstleistungsrechts.

„Die zunehmende Spezialisierung der Verwaltungsgerichte in komplexen Verfahren ist zu begrüßen. Verfahren etwa nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Wertpapierhandelsgesetz sind regelmäßig sehr umfangreich, kompliziert und erfordern Spezialwissen. Auch beim hessischen Verwaltungsgerichtshof haben wir zum 1. April 2023 einen neuen spezialisierten Senat eingerichtet, der sich mit Streitfällen zum Ausbau der Windenergie befasst. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat häufig über Klagen zu entscheiden, die schwierige rechtliche und technische Fragestellungen betreffen. Die Konzentration dieser Verfahren auf einzelne Verwaltungsgerichte ermöglicht eine vereinheitlichte Rechtsprechung bei hoher Fachkompetenz“, sagte Justizminister Roman Poseck.

Umstellung auf die elektronische Akte

Auch beim Verwaltungsgericht Frankfurt wurde inzwischen die elektronische Akte eingeführt. Nachdem im Mai 2023 die Anwenderschulungen durchgeführt worden sind, ist im Juni 2023 das sogenannte „Rollout“ erfolgt. Seit dem 1. Juli 2023 ist das Verwaltungsgericht Frankfurt auf die führende elektronische Akte umgestellt. Damit werden alle neu eingehenden Verfahren vollständig elektronisch – das heißt ohne Papierakte – geführt. Die elektronische Akte wurde mittlerweile auch bei den anderen hessischen Verwaltungsgerichten erfolgreich eingeführt. Zum 1. August 2023 erfolgt schließlich noch die Umstellung des Verwaltungsgerichts Gießen auf die führende elektronische Akte. Damit wird in wenigen Tagen in Hessen neben der Sozialgerichtsbarkeit bereits die zweite Fachgerichtsbarkeit vollständig auf die elektronische Akte umgestellt sein.

„Die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt arbeitet inzwischen erfolgreich mit der elektronischen Akte bei Neueingängen. Mit der elektronischen Akte schaffen wir moderne Arbeitsplätze, flexiblere Arbeitsbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich freue mich über die großen Fortschritte bei der Umstellung der hessischen Gerichte auf die elektronische Akte in den letzten Monaten. Die Digitalisierung steigert zugleich auch die Attraktivität der Justiz. Die mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 fast 500 neu geschaffenen Stellen im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich gilt es zu besetzen. Auch durch die zahlreichen in der hessischen Justiz jüngst umgesetzten Maßnahmen, wie etwa den Besoldungserhöhungen, erweiterten Teilzeitmöglichkeiten, die Entfristung von befristeten Verträgen und neuen Programmen wie der Justizassistenz, der Assessor-Brücke sowie dem Mentorenprogramm kommen wir hier gut voran“, erklärte Justizminister Roman Poseck abschließend.