„Mit der ‚Justizassistenz‘ erhalten Referendarinnen und Referendare ab September im Rahmen eines Nebenjobs weitere vertiefte Einblicke in die Justiz. Sie unterstützen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatanwälte bei ihrer täglichen Arbeit. Als wissenschaftliche Assistenzkraft lernen sie weitere Facetten der juristischen Arbeit kennen, sammeln dadurch praktische Erfahrungen und können sich mit künftigen Kolleginnen und Kollegen noch intensiver austauschen als im Rahmen der regulären Referendarausbildung. Das neue Projekt bietet Referendarinnen und Referendaren einen abwechslungsreichen und spannenden Nebenjob in der hessischen Justiz. Es ist eine weitere Maßnahme zur frühzeitigen Bindung von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen an die hessische Justiz. Wir ergreifen diese Schritte, um im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter erfolgreich zu sein und den hohen personellen Bedarf abdecken zu können.
Ausstattung, Verbeamtung und E-Examen
Hessen bietet schon jetzt ein attraktives Referendariat: Alle Referendarinnen und Referendare sind hessenweit mit Notebooks ausgestattet. Zudem werden seit Ende 2019 alle hessischen Referendarinnen und Referendare verbeamtet. Damit garantieren wir den Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen ein deutlich höheres Gehalt als in anderen Ländern. Allen Referendarinnen und Referendare und den Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgemeinschaften stehen seit Ende 2019 das Online-Lernprogramm ELAN-REF zur Verfügung. Die Plattform wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften in die Ausbildung eingebunden und vermittelt Lerninhalte des Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrechts. Wir arbeiten intensiv daran, die schriftlichen Klausuren für Staatsexamen künftig elektronisch durchzuführen. Ein erster Probedurchlauf der zweiten juristischen Staatsprüfung war im vergangenen Jahr erfolgreich. Nachdem die rechtlichen und haushälterischen Grundlagen für das E-Examen Anfang 2023 geschaffen wurden, erfolgt nun das Vergabeverfahren für den zukünftigen Regelbetrieb. Vorbehaltlich eines erfolgreichen Verlaufs dieses Verfahrens wird das E-Examen im Verlauf des kommenden Jahres umgesetzt. Dabei wird den Referendarinnen und Referendaren bis auf Weiteres ein Wahlrecht zustehen, ob sie das E-Examen oder das herkömmliche Examen absolvieren.
Darüber hinaus wollen wir mit verschiedenen Maßnahmen die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber weiter verbessern. Die Besoldung der meisten Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wurde durch die Streichung von zwei Erfahrungsstufen im April dieses Jahres maßgeblich erhöht. Hessen ist damit im Ländervergleich auf Platz 2 bei den Einstiegsgehältern vorgerückt. Zudem haben alle Berufseinsteiger seit Ende Januar 2023 die Möglichkeit, an einem Mentorenprogramm teilzunehmen, das flächendeckend ausgerollt wurde. Mit der Assessorbrücke garantieren wir motivierten Berufsanfängern seit Anfang Januar einen schnelleren Einstieg in die Justiz. Mit 100 zusätzlichen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Doppelhaushalt 2023/2024 stärken wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften erheblich. Wir arbeiten gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss mit Hochdruck und bislang erfolgreich daran, diese neuen Stellen zügig zu besetzen. Das sind nur einige Maßnahmen, die die hessische Justiz als Arbeitgeber noch attraktiver für Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen machen. An der Steigerung der Justiz als Arbeitgeber wollen wir auch künftig weiterarbeiten. Die gute personelle Ausstattung der Justiz ist eine Daueraufgabe“, führte Justizminister Roman Poseck aus.
Zum Projekt „Justizassistenz“
Das Projekt „Justizassistenz“ richtet sich an hessische Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst. Die Tätigkeit kann an jedem hessischen Gericht und an jeder hessischen Staatsanwaltschaft ab dem 5. Ausbildungsmonat aufgenommen werden. Dabei sind gute Kenntnisse im Zivil-, Straf- und Prozessrecht und mindestens 7,5 Punkte im ersten Staatsexamen von Vorteil. Die Tätigkeit wird im Rahmen eines Minijobs mit monatlich 520 Euro vergütet und sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von fünf Stunden vor.
Die wissenschaftlichen Assistenzkräfte können insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
- Zuarbeit und Unterstützung bei der Erstellung von juristischen Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Einzelfall
- Unterstützung bei der Organisation des Verfahrensablaufs in einzelnen abgegrenzten Problemschwerpunkten
- Vorbereitungsarbeiten für die Strukturierung des Sach- und Streitstandes in umfangreicheren Verfahren z.B. durch Auswertung des Akteninhalts
- Unterstützung gerichtsorganisatorischer Abläufe
- Weitere Einsatzbereiche nach Abstimmung im Einzelnen