Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Zum Internationalen Kindertag

Justizminister Roman Poseck: „Das Konzept des Mutter-Kind-Heims hat sich bewährt, da es die Resozialisierung der Frauen und zugleich die Betreuung der Kinder umfasst. Dieses Angebot ist auch Ausdruck des humanen Strafvollzuges in Hessen.“

Justizminister Roman Poseck erklärte anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni welche Maßnahmen in Hessen unternommen worden sind, um insbesondere Kinder in Justizangelegenheiten zu unterstützen: „Die hessische Justiz hat in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen ergriffen, um Familien und Kindern einen hohen Stellenwert einzuräumen. Vor allem benötigen die Kleinsten besondere Hilfsangebote, wenn Familienangehörige vor Gericht stehen oder inhaftiert sind. Diese Ausnahmesituation ist für alle Beteiligten eine hohe Belastung und kann insbesondere für Kinder negative psychische Folgen nach sich ziehen. Daher gilt es, Kinder besonders zu schützen. Mit unseren Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen gelingt es uns, diesem Anspruch gerecht zu werden.“

Zeugenzimmer / Zeugenbetreuung

Hessen hat als erstes Bundesland bereits 1987 ein Zeugenzimmer am Landgericht Limburg eingerichtet. Inzwischen sind in Hessen flächendeckend Zeugenzimmer eingerichtet, die Zeuginnen und Zeugen vor Terminen und Verhandlungen im Gericht unterstützen. Diese stehen insbesondere auch Kindern offen. Wenn ihre Familienangehörigen vor Gericht sind oder eine Aussage tätigen, können sich die Kinder im Zeugenzimmer aufhalten. In vielen Gerichten sind sogar spezielle Kinderspielzimmer mit Spielsachen und Spielecken eingerichtet. Auch die Befragung der Kinder kann in teilweise dafür extra kindgerecht eingerichteten Befragungsräumen durchgeführt werden. „Die Kinder stehen in der Regel unter einem hohen psychischen Druck, zum einen durch das Erlebte, zum anderen aber auch wegen der anstehenden gerichtlichen Entscheidung. Sie brauchen daher professionelle Unterstützung vor, während und nach der Anhörung. Wir können den Kindern den Druck zwar nicht nehmen, aber mit unseren Angeboten dazu beitragen, die Belastung etwas zu reduzieren“, erklärte Justizminister Roman Poseck.

Im vergangenen Jahr haben sich 2.134 Menschen an die Zeugenbetreuungsstellen in den hessischen Gerichten gewandt. Das sind fast 10 % mehr als 2021. Damit konnte der in den beiden zurückliegenden Jahren registrierte Rückgang, der durch die Corona-Pandemie und die dadurch bedingten Einschränkungen im Justizalltag zu erklären ist, gestoppt werden. Bei den Ratsuchenden handelte es sich in der Mehrzahl um Opferzeugen (42,1 %), sonstige Zeugen (37,7 %) sowie deren Begleitpersonen (12,8 %).

Mutter-Kind-Heim im Justizvollzug / Maßnahmen im Vollzug

„Auch im hessischen Justizvollzug widmen wir den Kindern von Inhaftierten besondere Aufmerksamkeit. Das Mutter-Kind-Heim in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III nimmt dabei eine vorbildliche Rolle ein, um die Entwicklung und Erziehung des Kindes während der Inhaftierung und nach der Entlassung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Bediensteten in der Anstalt unterstützen die Mütter und betreuen gleichzeitig die Kinder der inhaftierten Frauen während der Arbeits- und Ausbildungszeit in der angrenzenden Kindergruppe. An den Wochenenden gibt es zudem Mutter-Kind-Angebote zur Freizeitgestaltung. Das Konzept des Mutter-Kind-Heims hat sich bewährt, da es die Resozialisierung der Frauen und zugleich die Betreuung der Kinder umfasst. Dieses Angebot ist auch Ausdruck des humanen Strafvollzuges in Hessen“, so der Minister weiter.

Auch die anderen hessischen Justizvollzugsanstalten, ganz überwiegend Männervollzug, verfügen über eine Vielzahl von Familienprojekten und Maßnahmen, um soziale Bindungen innerhalb der Familien auch im Vollzugsalltag zu stärken. So gibt es niedrigschwellige Angebote wie Sonderbesuche für Familienangehörige und Angebote in Zusammenarbeit mit den Kirchen beider christlicher Konfessionen, die die Situation der Angehörigen von Inhaftierten ebenfalls im Fokus haben. Zudem arbeitet das Hessische Ministerium der Justiz seit 2017 mit dem Verein AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V. zusammen. So wurde auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz in Verantwortung des Vereins AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V. das Projekt „Angehörigenarbeit im hessischen Justizvollzug" ins Leben gerufen. Unter Beteiligung von insgesamt zehn Justizvollzugsanstalten hat das Förderprojekt einen Beitrag zur Weiterentwicklung vorhandener Strukturen geleistet. Anknüpfend an bereits existierende Familienprojekte der hessischen Justizvollzugsanstalten, wie zum Beispiel Vater-Kind-Tage, wurden neue Angebote konzipiert. Schwerpunkt war die Entwicklung und Erprobung von Kursformaten für inhaftierte Eltern zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit, der Eltern-Kind-Bindung sowie zur Vorbereitung auf die Entlassung. Außerdem wurde ein Mutter-Kind-Seminar für Angehörige von Inhaftierten durchgeführt mit dem Thema „Die, die draußen sind, stark machen!“. Die Landesfachstelle des Netzwerks Kinder von Inhaftierten Hessen (Kvl-Hessen) knüpft an diese Arbeit an und bietet beispielsweise eine Erstberatung für Familien von Inhaftierten und Fachkräfte an.

Seit Anfang 2022 bieten alle hessischen Justizvollzugsanstalten Videotelefonie für Gefangene an. „In der Corona-Pandemie mussten die Besuchszeiten stark eingeschränkt werden. Daher wurde kurzfristig das Angebot der Videotelefonie eingerichtet und sukzessive ausgeweitet. So konnten die Gefangenen trotz der Einschränkungen ihre Angehörigen und Familien zumindest digital sehen, was insbesondere für die Kleinsten wichtig war. Dieses Angebot wird auch nach der Pandemie weiter genutzt“, führte Roman Poseck abschließend aus.