Würfel mit Buchstaben Erbschaft

Elektronisches Erbscheinverfahren

Wenn ein Mensch verstorben ist, müssen sich die Erben oft mit dem für sie bis dahin vollkommen unbekannten Thema „Erbschein“ auseinandersetzen.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Bank des Verstorbenen einen solchen fordert oder kein von einem Notar beurkundetes Testament vorhanden ist. Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über das Erbe. Ihm kann entnommen werden, wer Erbe geworden ist und ob der Erbe gegebenenfalls in seinem Erbrecht Beschränkungen unterliegt.

Erbscheine werden von den Amtsgerichten des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (dies kann beispielsweise der letzte Wohnort sein) des Verstorbenen (Erblasser) ausgestellt und können bundesweit persönlich bei den Amtsgerichten und Notaren beantragt werden. Wir haben für Sie ein Online-Formular entwickelt, mit dem Sie den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bei einem Nachlassgericht in Hessen elektronisch vorbereiten können. Damit möchten wir Ihnen die Antragstellung erleichtern.

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