Dem Amtsgericht HünfeldÖffnet sich in einem neuen Fenster ist die Zuständigkeit für die Mahnverfahren aus allen hessischen Amtsgerichtsbezirken zugewiesen (Zentrales Mahngericht für Hessen). Es ist damit grundsätzlich zuständig für die Bearbeitung von Mahnbescheidsanträgen von Antragstellern, die ihren Wohnsitz/Sitz in Hessen haben. Die Mahnverfahren werden seit dem 1.7.2001 maschinell bearbeitet ( weiterführende Informationen finden Sie im Internetportal der ordentlichen GerichtsbarkeitÖffnet sich in einem neuen Fenster). Es gelten die §§ 688 ff. Zivilprozessordnung.
Das hier vorgestellte Verfahren ist nicht für die Arbeitsgerichtsbarkeit anwendbar. Hierfür gelten die besonderen Bestimmungen nach dem ArbeitsgerichtsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster.