Mahnverfahren

Dem Amtsgericht HünfeldÖffnet sich in einem neuen Fenster ist die Zuständigkeit für die Mahnverfahren aus allen hessischen Amtsgerichtsbezirken zugewiesen (Zentrales Mahngericht für Hessen). Es ist damit grundsätzlich zuständig für die Bearbeitung von Mahnbescheidsanträgen von Antragstellern, die ihren Wohnsitz/Sitz in Hessen haben. Die Mahnverfahren werden seit dem 1.7.2001 maschinell bearbeitet (weiterführende Informationen finden Sie im Internetportal der ordentlichen GerichtsbarkeitÖffnet sich in einem neuen Fenster). Es gelten die §§ 688 ff. Zivilprozessordnung.

Das hier vorgestellte Verfahren ist nicht für die Arbeitsgerichtsbarkeit anwendbar. Hierfür gelten die besonderen Bestimmungen nach dem ArbeitsgerichtsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Mit einem interaktiven Antragsformular bietet die hessische Justiz Ihnen die Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids (zukünftig auch Folgeanträge) im maschinellen Mahnverfahren online zu erfassen und überprüfen zu lassen. Hierzu wurde die Internetanwendung Online-MahnantragÖffnet sich in einem neuen Fenster erstellt, mit der Sie die Daten für den Antrag online eingeben können. Ihre Eingaben werden unmittelbar auf Plausibilität überprüft, um Eingabefehler - und damit spätere Rückfragen des Mahngerichts - zu vermeiden.

Die Daten können dann direkt als Barcode gedruckt und an das zuständige Amtsgericht Hünfeld per Post übermittelt werden. Neben der Übermittlung der Antragsdaten per Post, steht Ihnen auch die Möglichkeit einer Online-Übermittlung zur Verfügung.

Beim Barcode-Mahnbescheidsantrag wird Papier als Träger einer nur maschinell lesbaren Aufzeichnung genutzt. Der Barcode selbst stellt hierbei die maschinell lesbare Aufzeichnung dar. Zusätzlich werden die Antragsdaten auch in Klarschrift ausgegeben.

Der „Barcode-Mahnbescheidsantrag“ besteht aus dem Deckblatt, einer oder mehrerer Antragsseiten in Klarschrift sowie einer bis mehrerer Barcodeseiten und wird über den besonderen Menüpunkt „Barcode“ im Online-Mahnantrag mit Hilfe des Acrobat Reader-Programms als pdf ausgedruckt. Die aufeinanderfolgenden Antragsseiten sind vom Antragsteller zusammen zu heften und auf dem Deckblatt zu unterschreiben. Sodann wird der Antrag per Post dem Mahngericht übersandt, wobei die im Deckblatt dokumentierten besonderen Konditionen der Antragsnutzung anerkannt werden.

Nach Eingabe der Daten in den Online-Mahnantrag werden die Daten online verschlüsselt an das Mahngericht übermittelt und dort weiter bearbeitet. Die Unterschrift wird hierbei durch eine elektronische Signatur ersetzt. Voraussetzung für dieses Verfahren sind eine zugelassene Signaturkarte und ein geeignetes Kartenlesegerät.

Für die Übermittlung können verschiedene registrierte SoftwareprodukteÖffnet sich in einem neuen Fenster genutzt werden.

Die Übermittlung der Mahnantragsdaten über das Internet ist die schnellste und modernste Möglichkeit, einen Mahnbescheid zu erwirken.

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