Logo: Pinkfarbene Kugel mit weißem geschwungenen "H" und pinkem Aufdruck "Otto Heinemann Preis" sowie Schriftzug "Preisträger 2020"

Vereinbarkeit von Beruf & Pflege

Das Hessische Ministerium der Justiz ist am 16. Dezember 2015 der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen beigetreten und bekennt sich damit zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu unterstützen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung, das heißt des Rückgangs der Geburtenzahlen und die Alterung der Bevölkerung, ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen gestiegen. Die Mehrzahl der Pflegenden ist zugleich berufstätig. Insoweit stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für viele Beschäftigte eine großes Herausforderung dar, zumal die Pflege weniger planbar ist als beispielsweise die Kinderbetreuung. Pflegesituationen können plötzlich auftreten, von unabsehbarer Dauer sein oder sich plötzlich verändern.

Im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit geht es vor allem darum, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen des Arbeitgebers als auch den Belangen der Pflegenden sowie deren pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen. Beschäftigte, die Verantwortung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, sollen in ihrem Arbeitsumfeld gewürdigt und unterstützt werden.

Am 12. November 2020 hat das Hessische Ministerium der Justiz auf der digitalen Berliner Pflegekonferenz den Otto Heinemann Preis (OHP) für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in der Kategorie bis 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewonnen. Der Otto Heinemann Preis ist eine Auszeichnung für Unternehmen mit vorbildlichen Lösungen im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und wird durch die spectrumK GmbH vergeben.