Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Prof. Dr. Roman Poseck: „Der ‚Bachelor of Laws` kann als zusätzliche Qualifikation zu den juristischen Staatsprüfungen Chancen für Studierende der Rechtswissenschaften, die Universitäten und den Arbeitsmarkt mit sich bringen.“

Hessen hat bei der diesjährigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen Beschlussvorschlag zur Einführung eines integrierten ‚Bachelor of Laws` vorgelegt. Dieser wurde heute zwischen den Ländern beraten und von diesen unterstützt.

Der Hessische Minister der Justiz Prof. Dr. Roman Poseck sagte im Anschluss an die Justizministerkonferenz: „Es freut mich, dass die Justizministerinnen und Justizminister meinen Impuls für die Einführung eines integrierten ‚Bachelor of Laws` aufgegriffen haben, sodass sich jetzt ein Fachgremium der Justizministerkonferenz näher mit dem Thema beschäftigen wird. Im Zentrum steht dabei ein Erfahrungsaustausch derjenigen Länder, die bereits einen integrierten Bachelor eingeführt haben. Ziel sollte es aus meiner Sicht sein, die Vorteile des integrierten Bachelors deutlicher herauszustellen. Diese Qualifikation ist eine gute Ergänzung zu den beiden herkömmlichen juristischen Examensabschlüssen. Der ‚Bachelor of Laws` kann abhängig von seiner konkreten Ausgestaltung als zusätzliche Qualifikation zu den juristischen Staatsprüfungen Chancen für Studierende der Rechtswissenschaften, die Universitäten und den Arbeitsmarkt mit sich bringen. Die Studentinnen und Studenten können nach dem ersten Staatsexamen ihre Ausbildung mit dem integrierten Bachelor-Abschluss ergänzen und damit ihre Berufsperspektiven – auch im Ausland – steigern.“

„Die Bundesländer sind sich einig, dass ein integrierter ‚Bachelor of Laws`-Abschluss keinen Ersatz für die juristischen Staatsprüfungen darstellen darf. Die juristischen Staatsprüfungen prägen und sichern die Qualität der Juristenausbildung in Deutschland und müssen als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt unangetastet fortbestehen. Der Koordinierungsausschuss Juristenausbildung soll sich mit dem Bachelor-Abschluss beschäftigen und sich mit den Ländern darüber austauschen“, so Prof. Dr. Roman Poseck.

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